Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht bestätigt Urteil: Unbedingt für Pädophilen-Paar

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Viereinhalb und vier Jahre: So lange ist die Haftstrafe, die ein Mann und seine frühere Frau verbüssen müssen, weil sie ein Kind sexuell missbraucht haben. Das Kantonsgericht hat ihre Berufung abgewiesen, auch jene der Opfer.

Das Strafgericht Sense in Tafers hat im April 2022 richtig geurteilt. So kann man zusammenfassen, was das Kantonsgericht unter dem Präsidium von Markus Ducret am Freitag entschieden hat. Es ging um einen Fall, der tiefe menschliche Abgründe aufzeigte: Ein Vater hat seine Tochter im Primarschulalter zusammen mit seiner damaligen Frau während mehrerer Jahre sexuell missbraucht. Sie hatten mit und an ihr diverse Sexualpraktiken ausgeführt. Das Opfer leidet heute an einer starken psychischen Störung (die FN berichteten).

Mehrfache Berufung

Mit dem Urteil des Strafgerichts Sense waren die beiden Verurteilten nicht einverstanden. Sie verlangten vom Kantonsgericht am Mittwoch eine Reduktion der Strafe und den bedingten statt unbedingten Strafvollzug oder die Aufschiebung der Strafe zugunsten der Therapie.

Auch das Opfer und ihre Schwester hatten Berufung gegen das Urteil eingereicht. Sie verlangten, dass das Paar auch wegen schwerer Körperverletzung und schwerer fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Das Gericht in Tafers hatte diese in diesem Punkt freigesprochen. Und sie beantragten eine höhere Genugtuungssumme.

Alles bestätigt

All die mit grosser Vehemenz am Mittwoch vorgetragenen Argumente der Anwälte beider Parteien sowie der Staatsanwaltschaft haben nichts gebracht. Das Urteil des Strafappellationshofs hat nichts am Urteil von Tafers geändert, sondern nur dessen Richtigkeit bestätigt. «Die von der Vorinstanz ausgefällten Strafen haben sich als tat- und schuldangemessen erwiesen», hält das Kantonsgericht in seinen kurzen Urteilserwägungen fest. «Die Voraussetzungen für einen Aufschub der ausgefällten Freiheitsstrafen sind vorliegend nicht erfüllt und diese somit zu vollziehen.»

Die von der Vorinstanz ausgefällten Strafen haben sich als tat- und schuldangemessen erwiesen.

Kantonsgericht

Das heisst im Klartext, dass der 51-jährige Mann wegen gemeinsam begangener mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und wegen sexueller Nötigung verurteilt ist. Dies zum Schaden seiner Tochter, aber auch zum Schaden eines Nachbarkindes. Er wird auch verurteilt wegen Pornografie und harter Pornografie. Für diese Taten erhält er eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht ordnete zudem eine ambulante Psychotherapie an. Dem Mann ist es dazu für den Rest seines Lebens verboten, beruflich und ausserberuflich eine organisierte Tätigkeit auszuüben, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Für seine heute 33 Jahre alte Frau, die inzwischen von ihm geschieden ist, gelten fast die gleichen Formulierungen im Urteil: schuldig wegen mehrfacher und gemeinschaftlich begangener sexueller Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung und Pornografie. Das Strafmass lautet bei ihr auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie eine ambulante Therapie.

Angemessene Genugtuung

Abgelehnt hat das Kantonsgericht auch die Berufungen der Straf- und Zivilklägerinnen bezüglich des Vorwurfs der schweren Körperverletzung beziehungsweise der fahrlässigen schweren Körperverletzung. Dies, weil nicht alle Tatbestandsmerkmale erfüllt seien, wie es in den Urteilserwägungen heisst. Die vom Gericht Tafers zugesprochene Genugtuung von 50 000 Franken stuft das Kantonsgericht «als den gesamten Umständen angemessen» ein.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema