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Urteil weitergezogen: Pädophiles Ehepaar steht wieder vor Gericht

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Das eigene Kind und Stiefkind jahrelang als Sexspielzeug missbraucht: Der Fall eines Paars, das wegen sexuellen Missbrauchs zu unbedingten Gefängnisstrafen verurteilt worden war, wurde am Mittwoch vor dem Kantonsgericht teilweise neu verhandelt.

Das Freiburger Kantonsgericht hat sich am Mittwoch mit der Berufung in einem Fall befasst, in dem das Strafgericht Sense im April 2022 das Urteil gefällt hatte. Mit einigen Punkten dieses Urteils waren die Verurteilten nicht einverstanden. Sie zogen das Urteil deshalb an die höhere Instanz weiter. Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Opfer der beiden waren mit dem damaligen Urteil nicht einverstanden und hatten ebenfalls Berufung eingelegt.

Vater und Stiefmutter

Der Fall hatte damals für Schlagzeilen gesorgt, da es sich um einen besonders erschütternden Fall von Pädophilie gehandelt hat. Der Mann hatte seine eigene Tochter während mehrerer Jahre zu sexuellen Handlungen verschiedenster Art gezwungen. Er hatte die Taten am Kind, das zwischen acht und elf Jahre alt gewesen ist, teilweise zusammen mit seiner Frau, der Stiefmutter des Mädchens, ausgeführt.

Die beiden haben das Kind zu ihrem persönlichen Sexspielzeug gemacht. Denn beiden war auch vorgeworfen worden, dass sie unabhängig voneinander mit je einem weiteren Kind aus der Nachbarschaft sexuelle Handlungen vorgenommen hatten.

Unbedingte Strafen

Der Mann und die Frau, inzwischen in Scheidung, haben die Taten nicht bestritten. Das Strafgericht Sense hatte das Ehepaar wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, wegen mehrfacher sexueller Nötigung sowie wegen harter Pornografie zu unbedingten Strafen verurteilt (die FN berichteten).

Das Bezirksgericht Sense hatte unbedingte Strafen verhängt: eine unbedingte Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren für den heute 51-jährigen Mann sowie eine ambulante Psychotherapie. Zudem verhängte das Strafgericht in Tafers über ihn ein lebenslängliches Verbot, beruflich und ausserberuflich mit Minderjährigen Kontakt zu haben. Die heute 33 Jahre alte Frau erhielt eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und eine ambulante Therapie.

Strafmass bemängelt

Die Verteidiger des Paares plädierten darauf, dass das Strafmass ihrer Klienten reduziert wird, weil das erstinstanzliche Gericht ihrer Meinung nach die Einsatzstrafe zu hoch angesetzt hatte. Der Anwalt der Frau, Remo Gilomen, beantragte gar, die unbedingt ausgesprochene Strafe in eine bedingte umzuwandeln. Dies, weil die sexuellen Handlungen mit Nachbarskindern und die Vorwürfe wegen Pornografie gemäss Gesetz auch mit einer Geldstrafe gebüsst werden könnten. «Am Gericht Tafers wurden alle Handlungen in einen Topf geworfen», sagte er. Das rasche Geständnis und die Reue sollten zudem strafmindernd wirken, ebenso, dass die sexuellen Handlungen ohne die Anwendung von physischer Gewalt durchgezogen worden waren.

Auf einem guten Weg

Der Rechtsvertreter des Mannes, Anwalt Ingo Schafer, sprach sich für eine tiefere und teilbedingte Strafe aus. «Es ist etwas Schlimmes passiert, und das Verschulden meines Klienten wiegt schwer», sagte er. Doch habe dieser seit der Verhaftung einen Therapieweg hinter sich und er habe sich vorbildlich verhalten, zahle die Schulden und versuche, ein einigermassen normales Leben zu führen. «Wenn er jetzt eine Freiheitsstrafe antreten müsste, würde dies die bisherige Behandlung gefährden oder zunichtemachen.» Falls das Gericht doch eine unbedingte Strafe verhänge, so plädierte Ingo Schafer dafür, dass diese zugunsten einer Massnahme aufgeschoben würde.

Drei Jahre Hölle

An der Verhandlung vor dem Kantonsgericht ging es auch um den Vorwurf der schweren Körperverletzung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung am Opfer und seiner Schwester. Hier hatte das Gericht in Tafers einen Freispruch verhängt. Der Anwalt des Opfers und seiner Schwester, Patrik Gruber, konnte die Begründung des Bezirksgerichts nicht nachvollziehen:

Der Freispruch ist ein Schlag ins Gesicht des Opfers, das drei Jahre durch die Hölle ging.

Die Taten hätten die Persönlichkeit des Mädchens, ihre körperliche und geistige Integrität, aufs Schwerste beschädigt. Das zeige sich daran, wie das Leben der Frau heute aussehe (siehe Text unten). «Das normale Leben wurde ihr genommen.» Es sei unklar, ob sie ausbildungs- oder arbeitsfähig sei, und gemäss einer fachlichen Beurteilung bestehe ein Invaliditätsrisiko. Für Patrik Gruber war auch klar, dass die schwere Körperverletzung nicht fahrlässig geschah, sondern vorsätzlich in Kauf genommen wurde. «Wer sich über Jahre an einer Primarschülerin sexuell aufgeilt, kann nicht behaupten, er habe nicht gewusst, dass diese Schaden davon trägt. Das ist einfach unglaubwürdig.» Als juristisches Argument führt er zudem an, dass die beiden ja die vorinstanzliche Schadenersatzforderung akzeptiert hätten. «Damit haben sie auch indirekt die Körperverletzung zugegeben.»

Ähnlich tönte es auch bei Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Auch für sie war klar, dass die beiden die Schädigung des Opfers in Kauf genommen haben, und dass deshalb eine Verurteilung wegen Körperverletzung erfolgen muss. Für die Bestrebungen des Paares, eine Strafreduktion zu erzielen, hatte sie klare Worte:

Der Mann hat sich die Hilflosigkeit des jungen Opfers zunutze gemacht. Das ist ein massiver Vertrauensmissbrauch.

Die Handlungen des Vaters seien verwerflich, skrupellos und das Verschulden wiege schwer. Das gleiche gelte auch für die Stiefmutter: «Sie hat die Naivität, Unerfahrenheit und die freundschaftlichen Gefühle des Kindes ausgenutzt.» Dieses Verhalten sei niederträchtig. Christiana Dieu-Bach sprach sich dezidiert dagegen aus, den Strafvollzug zugunsten einer ambulanten Behandlung auszusetzen. «Eine Therapie kann auch im Vollzug weitergeführt werden.»

Das Gericht in Tafers hatte das Paar dazu verurteilt, dem Opfer eine Genugtuung von 50’000 Franken zu bezahlen. Die Angeklagten befanden diese Summe als zu hoch. Für den Anwalt der Schwestern war sie zu tief. Er beantragte für das Opfer 90’000 Franken und für ihre Schwester 30’000 Franken, da auch sie eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten habe. «Wegen des emotionalen Schocks darüber, was ihrer Schwester passiert ist, liegt eine langjährige Schädigung ihrer Gesundheit vor», so Patrik Gruber.

Das Kantonsgericht fällt das Urteil in den nächsten Tagen.

Das sagt die Opferfamilie:

«Wir haben die Zukunft und die Vergangenheit verloren»

Wie bereits an der Verhandlung am Strafgericht Tafers im April 2022 kamen auch am Strafappellationshof des Kantons immer wieder erschütternde Details zutage, was Vater und Stiefmutter der damals knapp zehnjährigen Tochter angetan haben. Als der Mann auswärts, etwa in Gruppensextreffen, seine sexuellen Fantasien nicht mehr befriedigen konnte, versuchte er dies durch seine Tochter. Seine zweite Frau, mit der er zwei weitere Kinder hat, hat er in seine Spiele miteinbezogen. Er führte gar eine Liste mit exotischen Sexualpraktiken, die er gerne ausprobieren würde und überliess es seiner Partnerin, diese – sofern sie darauf einstieg – zu organisieren. Bei vielen Punkten dieser Liste spielte seine Tochter eine Rolle.

Immer präsent

Die Mutter des Mädchens, das zwischen ihrem achten und elften Lebensjahr missbraucht worden ist, schilderte am Mittwoch im Gerichtssaal, wie sich dieses Verhalten auf das Opfer ausgewirkt hat. Das Erlebte sei stets präsent. «Wir haben die Zukunft und die Vergangenheit verloren.» Die Folgen waren gravierend.

Die junge Frau leidet heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung und hat eine dissoziative Identitätsstörung entwickelt. «Wenn sie einen bestimmten Geruch riecht, eine schwarze Lederjacke sieht, einen Mann sieht, der ihrem Vater ähnelt, oder in Räume kommt, die sie an Ereignisse erinnern, dann bricht sie zusammen und wird zu einer anderen Person.» Bei diesen «Wechseln», wie die Mutter es nannte, werde ihre Tochter etwa zu einem sechsjährigen Kind, das auf dem Boden kauere und nicht ansprechbar sei.

Innerer Schmerz

Sie erzählte auch, dass das Mädchen angefangen habe, sich selbst zu verletzen: «Sie hat innerlich einen Druck und einen Schmerz, den sie nicht wegbringt.» Mit der Rasierklinge habe sie sich schliesslich Verletzungen zugefügt, die weit über das Ritzen hinaus gehen und mehr ein Verstümmeln seien.

Letztes Jahr hat das Mädchen einen Suizidversuch unternommen und wurde ein halbes Jahr stationär behandelt. Sie ist permanent in psychiatrischer Behandlung und muss täglich mehrere Medikamente einnehmen. Sie befindet sich in einer Ausbildung. Die Mutter wagte aber keinen Blick in die Zukunft, ob sie diese abschliessen wird können und wie es darüber hinaus weitergeht.

«Welt explodierte»

Die zweite Tochter erzählte vor Gericht, wie ihre jüngere Schwester sich ihr damals anvertraute. Aus Schamgefühlen wollte diese nicht zu ihrer Mutter gehen. «Meine Welt explodierte. Nichts war mehr so wie vorher.» Sie habe die Bilder nicht mehr aus dem Kopf gebracht von dem, was ihr die Schwester erzählt habe. «Ich werde nie wieder einen Vater haben», sagte sie. Auch sie leidet an den Folgen der Taten, war in Therapie und ist nicht voll arbeitsfähig.

Das sagen die Angeklagten:

«Ich war eine andere Person»

Gerichtspräsident Markus Ducret hat das inzwischen in Scheidung lebende Paar am Mittwoch erneut zu ihren Taten befragt. Die Stiefmutter, die bereits vor ihrem Mann mit dem Mädchen sexuelle Handlungen ausführte, sagte: «Wenn ich zurückblicke, habe ich das Gefühl, dass ich eine andere Person war.» Sie habe damals auch viele Medikamente eingenommen.

Ihre Rolle stand bereits bei der Verhandlung in Tafers zur Diskussion. Die Verteidigung sah sie als abhängiges Opfer ihres dominanten, 20 Jahre älteren Ehemanns an. Die Staatsanwaltschaft stufte sie als Mittäterin ein, da sie teilweise die Opfer ihres Mannes rekrutierte und auch getrennt von ihrem Mann sexuelle Handlungen an ihrer Stieftochter vorgenommen hatte. An der Verhandlung am Kantonsgericht sagte die zweifache Mutter:

Ich war mir damals gar nicht bewusst, dass dies strafbar ist.

«Schwierige Frage», sagte sie auf die Frage des Gerichtspräsidenten, was man ihrer Meinung nach mit jemanden tun müsste, der dasselbe ihren Kindern antäte, was sie mit ihrer Stieftochter gemacht habe. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt ihr eine ausgeprägte Unreife und eine starke Abhängigkeit von ihrem Mann, der gegen sie auch regelmässig gewalttätig wurde.

In einem Tunnel

«Es war ein langsames Abgleiten von allen moralischen Vorstellungen», sagte ihr damaliger Mann auf die Frage des Gerichts, wie es damals so weit kommen konnte. «Damals schien es mir nicht falsch und ich redete mir ein, dass meine Tochter einverstanden war.» Er habe sich in einem Tunnel befunden, in dem sich seine Gedanken nur um Sex gedreht hätten. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Mann sexuellen Sadismus mit der Tendenz zur Pädophilie. (im)


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