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Kantonsparlament entscheidet über neue Gesetze für Feuerwehr und Staatsrente

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Feuerwehren sollen künftig mindestens auf Bezirksebene organisiert sein.
Aldo Ellena/a

Der Grosse Rat wird in der am Dienstag beginnenden Märzsession über zwei Gesetze beraten. Dabei geht es um die Neuorganisation der Brandbekämpfung und das Ende der lebenslangen Renten für Magistraten. Dazu soll er Nachtragskredite genehmigen.

Nichts anderes als einen Strukturwandel vollzieht der Grosse Rat diese Woche, wenn er am Mittwoch und am Freitag das neue Gesetz über Brandbekämpfung und Hilfeleistungen gutheisst. Im Kern des Gesetzesentwurfs steht insbesondere, dass sich die Einsatzorganisation nicht mehr an politischen Grenzen orientiert, sondern an der Risikosituation in den Regionen.

Die Zeit der lokalen und meist kommunalen Feuerwehrkorps ist spätestens seit der Einführung des Konzepts «Frifire» vorbei, als vermehrt Zusammenarbeiten und regionale Feuerwehrstrukturen entstanden. Nun soll die Organisation auf eine noch grössere Fläche ausgedehnt werden. Vorgesehen sind Gemeindeverbände, die mindestens 30’000 Einwohner umfassen. Die genaue Aufteilung soll auf Vorschlag der Oberamtmännerkonferenz geschehen. Möglich sind Organisationen auf Bezirksebene, wobei im Süden des Kantons eine Organisation auch drei Bezirke umfassen könnte. In der vorbereitenden Kommission des Grossen Rats wurde aber einstimmig eine Formulierung genehmigt, wonach ein Verband auch einen Bezirk umfassen kann, der weniger als 30’000 Einwohner umfasst. Gemäss Staatsrat Maurice Ropraz (FDP) ist der Staatsrat mit dieser Änderung einverstanden.

Unabhängig vom Gesetz ist derzeit eine Einsatzkarte in Ausarbeitung, die auf einer Risikoanalyse basiert. Derzeit geht man von 39 Einsatzstandorten aus. Das Milizsystem wird beibehalten, aber es soll zu einer Aufgaben- und Kostenentflechtung zwischen der Gebäudeversicherung und den Gemeindeverbänden kommen. Das Gesetz könnte am 1. Juli in Kraft treten.

Abschied von der lebenslangen Rente

Ein anderes Gesetz, über das der Grosse Rat am Dienstag beraten wird, betrifft die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Staatsräte, Oberamtmänner und Kantonsrichter. Die Änderung sieht insbesondere vor, dass die lebenslange Rente für Mitglieder des Staatsrats und Oberamtspersonen verschwinden soll und diese stattdessen ihre Vorsorge über die Pensionskasse des Staatspersonals regeln. Dies gilt nicht für Personen, die die bisherige Staatsrente beziehen oder noch im Amt sind. Bei den Kantonsrichtern fand dieser Übergang bereits statt. Die Kommission des Grossen Rats stimmt der Änderung einstimmig zu, allerdings spricht sie sich für eine Änderung bei den Übergangsleistungen aus. Der Entwurf sah eine solche für Magistraten vor, die nach dem 50. Lebensjahr und nach zehn Amtsjahren zurücktreten oder abgewählt werden. Die Kommission spricht sich für eine Übergangsleistung ab 55 Jahren und nach fünf Amtsjahren aus. 

Am ersten Sessionstag kommt auch der Gemeindezusammenschluss von Murten mit Galmiz und Gempenach zur Debatte. Die Fusionsvereinbarung ist seit einem Jahr unterschrieben, und die Bürgerinnen und Bürger der drei Gemeinden stimmten am 27. September dafür – in Murten und Gempenach klar, in Galmiz äusserst knapp. Stimmt das Kantonsparlament dem Zusammenschluss zu, wird eine kantonale Finanzhilfe von 178’800 Franken fällig. Die Fusion soll am 1. Januar 2022 erfolgen.

Sozialhilfe zurückzahlen?

In der Session wird auch eine Motion behandelt, die Auswirkungen auf das Sozialhilfegesetz hat, das derzeit in der Vernehmlassung ist. Im Kanton Freiburg sollen gemäss dem Gesetzesentwurf in Zukunft nur noch sieben statt wie bisher 24 Sozialdienste existieren. Dafür soll pro Bezirk eine Sozialkommission entstehen. Unverändert bleibt aber die Rückerstattungspflicht für bezogene Sozialhilfe. Die Motion, die am Donnerstag behandelt wird, möchte nun diese Rückerstattungspflicht abschaffen. Der Staatsrat empfiehlt die Motion zur Ablehnung, weil er weiterhin auf die Eigenverantwortung setzen will.

Grossratsprogramm

Parlament soll Kredite sprechen

Der Staatsrat legt dem Parlament am Dienstag Nachtragskredite auf den Voranschlag 2020 vor. Diese hatten in den letzten Jahren im Durchschnitt 12 Millionen Franken, vorher gegen 30 Millionen pro Jahr betragen. Für 2020 belaufen sich die Mehrkosten nun auf 168 Millionen Franken. Wenig überraschend sind 112 Millionen davon auf Hilfsmassnahmen im Zuge der Pandemie zurückzuführen. Normalerweise müssen Mehrkosten durch Aufwandminderung kompensiert werden. Für 2020 ist das aber nicht möglich. Die Mehrkosten sollen durch den Gewinnanteil von der Nationalbank kompensiert werden. Diese Unterstützungsmassnahmen wurden durch den Grossen Rat bereits genehmigt. Doch auch andere Budgetüberschreitungen sind höher als in anderen Jahren. Sie betreffen vor allem Gesundheit und Soziales. Allein das Freiburger Spital macht sich da mit pandemiebedingten Mehrkosten von 28 Millionen Franken bemerkbar.

Kredit für die Sense

Am Freitag berät das Kantonsparlament über einen Kredit, um der Sense bei Bösingen und Laupen mehr Platz zu verschaffen. Sie soll besser revitalisiert und der Hochwasserschutz soll verbessert werden. Für die Umsetzung des 22,3-Millionen-Franken-Projekts soll der Freiburger Grosse Rat einen Kantonsbeitrag von 2,405 Millionen Franken sprechen. Dieses Projekt ist Teil des Gewässerentwicklungskonzepts «Sense 21». uh


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