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Kein Ausschluss von Blutspende wegen sexueller Orientierung

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Die Blutspenderegeln werden angepasst. Die zwölfmonatige Wartefrist nach gleichgeschlechtlichem Sex zwischen Männern wird gestrichen. Es gelten die gleichen Bedingungen für hetero- wie für homosexuelle Personen. 

Der Zugang zur Blutspende richtet sich nicht mehr nach der sexuellen Orientierung. Dies hat das Institut Swissmedic laut einer Mitteilung der Blutspende SRK Schweiz beschlossen. Es reagiert damit auf eine politische Debatte und auf langjährige Forderungen von Interessengruppen. Neu müssen Männer, die mit Männern sexuellen Kontakt haben, keine zwölf Monate warten, bis sie zur Blutspende zugelassen werden. Diese Regelung war 2017 eingeführt worden und wird nun nach gründlichen Analysen geändert. Neu gilt wie auch bei heterosexuellen Partnerschaften eine viermonatige Wartefrist nach einem Wechsel des Sexpartners oder der Sexpartnerin. Die Kriterien seien nun nicht mehr sexuell-, sondern risikobasiert, und dadurch gleichberechtigt

«Es wurden verschiedene unterschiedliche Kriterien analysiert», sagt Franziska Kellenberger, Leiterin Marketing und Kommunikation Blutspende SRK Schweiz, gegenüber den FN. Eine Expertengruppe habe viele Unterlagen von Ländern untersucht, die bereits Lockerungen vorgenommen haben, wie etwa Frankreich oder Deutschland. «Swissmedic nimmt nur Anpassungen an, die die Sicherheit der Blutspende und des Blutes gewährleisten können», so Kellenberger.

Aufhebung der Diskriminierung 

«Wir heben dadurch die Diskriminierung bei der Blutspende auf», so Kellenberger. Ob mehr Spenderinnen und Spender zu erwarten sind, könne nicht beurteilt werden. Der Geschäftsleiter von Pink Cross, die Dachorganisation der schwulen und bisexuellen Männer in der Schweiz, Roman Heggli, erachtet einen grossen Ansturm auf die Blutspendezentren als unwahrscheinlich. «Jahrelang war unser Blut unerwünscht. Nun braucht es zuerst eine Charmeoffensive und einen Vertrauensaufbau», so Heggli in einer Medienmitteilung der Organisation. Jahrelang galten die ideologisch geprägten Kriterien, jetzt gibt die Wissenschaft den Ton an. «Ich freue mich sehr, dass wir nun endlich auch helfen können und Leben retten dürfen», so Heggli.  

Der Entscheid bezieht sich lediglich auf die Wartezeit im Zusammenhang mit sexuellen Kontakten. Andere Ausschlusskriterien wie eine Operation zwölf Monate vor der Spende, eine Reise in bestimmte Regionen im nahen und fernen Ausland mit übertragbaren Krankheiten oder eine Bluttransfusion nach 1980 bleiben bestehen. 

Aber…

Auch Gonzague Bochud, Präsident von Sarigai, dem Freiburger Verein für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, steht der Entwicklung positiv gegenüber: «Wir haben lange nach dieser Änderung gefragt», so Bochud. Nachdem die Blutspende vor 2017 für homosexuelle Männer verboten war, sei jetzt durch diese Anpassung die Diskriminierung bei der Blutspende ausgemerzt. «Die Rechte der LGBTQ+Community sind dadurch verbessert worden». 

Allerdings könne nicht davon ausgegangen werden, dass diese Entscheidung die Meinung und Akzeptanz der Bevölkerung widerspiegelt. «Expertinnen und Experten haben dies entschieden, nicht die Blutspendenden und auch nicht die Bevölkerung». 

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