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Mutmasslicher Drogenhändler blieb der Gerichtsverhandlung in Tafers fern

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Die Verhandlung vor dem Strafgericht Sense ging ohne den Angeklagten über die Bühne.
Aldo Ellena/a

Das mutmassliche Mitglied einer Drogenbande blieb am Freitag der Verhandlung vor dem Strafgericht Sense fern.

Staatsanwältin, amtlicher Verteidiger, Strafgericht in Fünferbesetzung, Vertreter der Presse; alle waren sie da, ausser einer: der Beschuldigte. Dem 33-jährigen Serben wird vorgeworfen, im Frühling 2018 Teil einer kriminellen Bande gewesen zu sein, die im Raum Bern-Freiburg in grossem Stil mit Heroin handelte. Sechs seiner mutmasslichen Komplizen wurden vom Strafgericht Sense und später in zweiter Instanz vom Kantonsgericht bereits zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt (die FN berichteten).

Beschuldigter untergetaucht

Nach seiner Verhaftung im Sommer 2018 verbrachte der Beschuldigte rund drei Monate in Untersuchungshaft, wurde danach aber – anders als die meisten seiner Komplizen – auf freien Fuss gesetzt. Dies nutzte der 33-Jährige prompt, um unterzutauchen. Weder die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht noch sein amtlicher Verteidiger kennen seinen Aufenthaltsort.

«Ich weiss nicht, wo mein Mandant ist, ob er in der Schweiz ist und ob er meine Nachrichten erhält», hatte Rechtsanwalt Marc Ursenbacher an einer ersten Verhandlung zu Protokoll gegeben und bekräftigte dies an einer zweiten Verhandlung am Freitag. Staatsanwältin Sonja Hurni konnte auf Nachfrage keine Auskunft darüber geben, wieso der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen worden war. Denkbar ist, dass die Fluchtgefahr bei ihm als gering eingeschätzt wurde, hat er doch in der Schweiz einen Sohn.

Verfahren in Abwesenheit

Die Strafprozessordnung erlaubt nach zweimaliger Vorladung des Beschuldigten eine Verhandlung in dessen Abwesenheit, und so schritten Staatsanwaltschaft und amtliche Verteidigung am Freitag zu ihren Plädoyers. Staatsanwältin Hurni rief in Erinnerung, dass Gegenstand des Strafverfahrens ein bedeutender Drogenhandel sei, mit dem die Beteiligten einen erheblichen Gewinn erzielten. Die Bande setzte gemäss Anklageschrift im Zeitraum von März 2017 bis Mai 2018 zwischen 30 und 50 Kilogramm Heroin um und erzielte dabei einen Gewinn von mehreren Hunderttausend Franken.

Dank aufwendigen verdeckten Ermittlungen durch die Kantonspolizei konnten die Bandenmitglieder beim Verkauf und beim Verstecken von Drogen beobachtet werden. An einigen dieser Aktionen war auch der Beschuldigte beteiligt, obwohl er dies gegenüber der Staatsanwaltschaft stets abgestritten hatte. Mit den Ermittlungsresultaten konfrontiert, räumte der 33-Jährige zwar ein, vor Ort gewesen zu sein, bestritt aber jegliche Beteiligung an den Geschäften. «Dieses Verhalten und die Aussagen des Beschuldigten sind schlicht und einfach unglaubwürdig», stellte Staatsanwältin Hurni fest und beantragte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten sowie einen zehnjährigen Landesverweis.

Bedingte Strafe gefordert

Verteidiger Marc Ursenbacher mahnte zu einer klaren Unterscheidung zwischen der gesamten Operation der Bande einerseits und der Rolle des Beschuldigten andererseits. Sein Mandant habe eine untergeordnete Rolle gespielt, und ohnehin könne ihm nur eine sehr geringe Menge an gehandelten Drogen nachgewiesen werden. «Mein Mandant suchte den Kontakt zu Landsleuten und wurde dabei in den Drogenhandel hineingezogen», so Ursenbacher. Der amtliche Verteidiger forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten und musste einräumen, dass für diese, seinem Klienten vorgeworfenen, Delikte ein obligatorischer Landesverweis auszusprechen sei.

Der Entscheid des Strafgerichts unter dem Vorsitz von Debora Friedli wird kommende Woche erwartet. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

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