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Parlament will im Mietrecht zwei Formvorschriften lockern

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Die Eidgenössischen Räte wollen im Mietrecht zwei Formvorschriften lockern.

So soll in Zukunft für die Mitteilung einer Zinserhöhung eine auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschrift auf dem offiziellen Formular ausreichen.

Zudem soll für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen, die in einer Vereinbarung über gestaffelte Mietzinse vorgesehen sind, künftig die schriftliche Form genügen. Bisher muss dafür ein amtliches Formular verwendet werden.

Es geht um Änderungen im Obligationenrecht, welche die Rechtskommission des Nationalrats ausarbeitete. Nachdem der Nationalrat dem Gesetzesprojekt bereits im März zustimmte, hat am Montag auch der Ständerat Ja dazu gesagt. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmungen.

Bei der Mitteilung einer Mietzinserhöhung hielt das Bundesgericht 2003 fest, dieses Formular müsse handschriftlich unterzeichnet sein. Eine Nachbildung sei nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.

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