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Religionsgesetz: Letzter Änderungsantrag scheitert wegen einer einzigen Stimme

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Das neue Freiburger Religionsgesetz ist unter Dach und Fach. Die SP versuchte erneut, einen Änderungsantrag durchzubringen. Dabei konnte sie auf Schützenhilfe zählen – und zwar ausgerechnet von der SVP.

Die Schlussabstimmung über das neue Gesetz zur Beziehung zwischen den Konfessionsgemeinschaften und dem Staat stand am Freitag auf der Traktandenliste des Kantonsparlaments. Mit 81 Ja- zu 13 Nein-Stimmen gab es für die Gesetzesvorlage eine komfortable Zustimmung.

Bevor es allerdings zur Schlussabstimmung kommen konnte, musste sich das Parlament abermals mit einem Änderungsantrag auseinandersetzen. Bereits während der ersten Lesung am Dienstag hatte es rund ein Dutzend Änderungsanträge gegeben, die jedoch allesamt gescheitert waren (die FN berichteten).

Grégoire Kubski (SP, Freiburg) wagte am Freitag einen erneuten, einen letzten Anlauf. Er wollte zwei zusätzliche Absätze ins Gesetz schreiben. Zum einen: «Der Staatsrat kann Aufträge an Seelsorger nicht anerkannter Gemeinschaften erteilen, um einem öffentlichen Interesse in öffentlichen Einrichtungen zu entsprechen.» Zum anderen: «Der Staatsrat ergreift Massnahmen, um die Radikalisierung in öffentlichen Einrichtungen und im Kanton zu bekämpfen.»

SP-Grossrat Grégoire Kubski reichte auch in der zweiten Lesung einen Änderungsantrag ein.
Bild: Charles Ellena

Kubskis erster Absatz war in leicht anderer Form bereits in der ersten Lesung abgelehnt worden. «Ich habe die Kritik der ersten Lesung gehört und darum meinen Antrag präziser gestaltet», erklärte er. Zum zweiten Absatz sagte er, dass Toleranz gegenüber Religionen und Härte gegen Extremismus gleichermassen wichtig seien. Mit öffentlichen Einrichtungen meine er konkret Gefängnisse und Spitäler, präzisierte er.

SVP sympathisiert mit SP

Teile der SVP-Fraktion sympathisierten mit diesem Antrag aus der Feder der SP. «Der zweite Absatz reduziert nicht den Handlungsbereich des Staates, sondern setzt ein Mindestmass», begrüsste David Papaux (SVP, Freiburg) den Vorschlag. «Ich teile keineswegs die Ansicht, dass dieser Absatz überflüssig ist.» Damit bezog er sich auf die Kritik aus den Reihen der Mitte und der FDP sowie vom Staatsrat.

«Der zweite Absatz hat in diesem Gesetz nichts zu suchen», konterte stattdessen Bruno Boschung (Die Mitte, Wünnewil). Hier würde eine einseitige Verpflichtung für den Staatsrat geschaffen, Radikalisierung zu bekämpfen. Dieser befasse sich ohnehin damit. Antoinette de Weck (FDP, Freiburg) ergänzte für die Fraktion FDP/GLP, dass es bereits einen nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung gebe. «Dieser reicht weiter als dieser Absatz. Warum sollen wir eine kantonale Note hinzufügen, die nichts bringt oder sogar beeinträchtigend wirkt?» Sie wolle konkrete Inhalte und nicht einen Absatz, der einzig für ein gutes Gewissen sorge. «Es ist selbstverständlich, dass wir gegen Radikalisierung kämpfen», bestätigte Staatsrat Didier Castella (FDP). «Das Gesetz braucht keine überflüssigen Artikel.»

Diese ablehnenden Argumente fanden äusserst knapp eine Mehrheit im Grossen Rat. Denn 47 Grossrätinnen und Grossräte unterstützten Kubskis Änderungsantrag, während sich 48 dagegenstellten.

Audit gutgeheissen

Weiter stimmten 71 Grossrätinnen und Grossräte einem externen Audit für das Amt für französischsprachigen obligatorischen Unterricht zu, 25 waren dagegen. Hintergrund für die Forderung ist ein vermuteter Vertrauensverlust zwischen der Leitung des Amtes und den Beschäftigten auf dem Terrain, namentlich den Schuldirektionen und den Lehrpersonen. Der Verdacht von Machtmissbrauch und Mobbing stünde im Raum, hatten zehn Parlamentsmitglieder festgehalten (die FN berichteten). Bildungsdirektorin Sylvie Bonvin-Sansonnens (Grüne) empfahl vergeblich, den Auftrag aufzuteilen. Der Staatsrat sei bereit, ein Audit zur allgemeinen Funktionsweise des Unterrichtsamtes durchzuführen. Für die geforderte Analyse der Bildungspolitik, die überkantonal und somit nicht auf Ebene des Amtes angedacht sei, bräuchte es hingegen einen Forschungsauftrag. Jedoch lehnte eine Mehrheit diese Aufteilung ab.

Die kompensierten Nachtragskredite von 2023 mit einem Total von rund 28 Millionen Franken winkte das Parlament mit 90 Ja zu einer Gegenstimme durch. Weil der Betrag etwas höher ist als der Durchschnitt der letzten Jahre, solle der Staatsrat in Zukunft wieder mehr Budgetdisziplin zeigen, mahnten mehrere Rednerinnen und Redner.

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