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Schon wieder ein Fall von harter Pornografie am Gericht Tafers

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Nur konsumiert oder auch weitergegeben? 16’000 illegale Dateien oder nur 4400? Das Strafgericht Sense hat sich am Donnerstag erneut mit einem Fall von harter Pornografie befasst.

Das Strafgericht Tafers hat sich am Donnerstag mit dem Fall eines 58-jährigen Mannes befasst. Auf seinen Computern hat die Polizei gemäss Anklageschrift neun illegale kinderpornografische Bilddateien, ein kinderpornografisches Video und über 16’000 illegale Dateien gefunden. Er soll zeitweise täglich grosse Mengen an Dateien heruntergeladen haben. Weil die Bilder Darstellungen mit tatsächlichen Handlungen mit Kindern zeigten, lautet der Vorwurf auf harter Pornografie. Der Fall ist Teil einer Reihe ähnlicher Fälle, die in letzter Zeit am Sensler Gericht verhandelt wurden (die FN berichteten).

Nicht nachgedacht

Bei der Befragung durch Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron sagte der Angeklagte, er habe aus Dummheit kinderpornografisches Material konsumiert, weil er ein sexuelles Verlangen nach jüngeren Frauen, sprich Minderjährigen verspürte. Er habe dabei nie über die Hintergründe nachgedacht. «Damals habe ich mir nichts dabei gedacht und nicht überlegt, wie die Bilder entstanden sind», sagte er: «Es ist mir erst später bewusst geworden, dass dahinter Opfer stecken.» Die Bilder seien für ihn irgendwie nicht real gewesen.

Die Anklage sei für ihn «wie ein Schuss vor den Bug» gewesen, sagte er weiter aus:

Ich wurde mir so richtig bewusst, dass ich mein Leben versaut habe.

Ihm sei auch klar, dass er seiner Familie und den Opfern geschadet habe. Seither konsumiere er seltener und nur noch legales Material. Er besuche regelmässig einen Psychiater, um den Konsum aufzuarbeiten, sagte der Mann, der zum Zeitpunkt der Tat verheiratet war und jetzt getrennt lebt.

Viele Daten

«Es ist eine massive Menge an Dateien, die der Angeklagte in kurzer Zeit heruntergeladen hat», sagte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach an der Verhandlung. Er habe eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe sei der Fall nicht vor dem Polizei-, sondern vor dem Strafgericht gelandet. Das sogenannte Peer-to-Peer-System mit eigenem lokalem Server, das der Mann in Betrieb hatte, war für sie der Beweis, dass er die Daten anderen Nutzern zugänglich gemacht hatte. Deshalb umfasst die Anklage neben dem Konsum auch die Verbreitung von Kinderpornografie.

Als strafmildernd anerkannte sie das kooperative Verhalten, die bisher weisse Weste, die Einsicht in seine Taten und die Bereitschaft zu einer Therapie. Sie beantragte eine bedingte Haftstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von drei Jahren. Angesichts der Rückfallquote sprach sie sich auch für eine Therapie aus sowie ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst.

Formale Mängel

Der Verteidiger des Angeklagten, Anwalt Simon Bigler, lag mit seinem Strafantrag viel tiefer. Er plädierte für eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 120 Franken und eine Probezeit von zwei Jahren. Die Taten, bei denen wehrlose Kinder betroffen seien, seien schwer zu verstehen und gesellschaftlich verpönt, sagte er einleitend. Ohne seinen Klienten entschuldigen zu wollen, zeigte er auf, dass ein solches Verhalten oft klein anfange:

Man schaukelt sich hoch, je mehr Dateien man sucht und findet. Mit dem Konsum sinkt die Hemmschwelle, man gerät in einen Strudel, und es wird zu einer Art Sucht.

Der Verteidiger des Mannes kritisierte die Anklageschrift, die nach seiner Auffassung den Anklagegrundsatz verletze. Im kurzen Passus sei von Herunterladen von Dateien und nicht von Weiterleiten die Rede, deshalb dürfe nur der Konsum beurteilt werden. Zudem führte Simon Bigler an, dass es seinem Klienten an technischem Wissen gefehlt habe, um Dateien auszutauschen. «Er hat nie willentlich die Dateien mit Dritten geteilt und hat nie in dieser Absicht gehandelt.»

Weniger Dateien

Auch sah er Lücken im Sachverhalt und in den Beweismitteln. Die Anzahl der Dateien sei viel tiefer, nämlich rund 4400, sagte er und stützte sich auf einige Beweismittel der Polizei. Es sei nicht sicher, ob alle gefundenen Dateien kinderpornografischen Inhalts waren und ob sich darunter nicht mehrere Kopien der gleichen Dateien befinden.

Auch er führte die gleichen strafmildernden Punkte an und sagte, dass eine Freiheitsstrafe nicht gerechtfertigt wäre. «Mein Klient hat aus dem Ganzen gelernt», betonte Simon Bigler. «Es ist davon ausgehen, dass er sich ab sofort gesetzestreu verhält.»

Das Urteil des Strafgerichts Sense steht noch aus.

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