Das Personal von Institutionen für gebrechliche oder behinderte Personen kommt nicht in den Genuss einer Covid-Prämie. Dies schreibt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Petition des Verbands der Organisationen des Personals der Sozialen Institutionen, die eine Prämie von 500 Franken gefordert hatte. In der Petition war geltend gemacht worden, dass das Personal des Freiburger Spitals und der Pflegeheime, das an der Front arbeitet, durch einen Entscheid des Grossen Rats eine solche Prämie zugesprochen erhalten habe.
In seiner Antwort an die Gewerkschaft schreibt der Staatsrat, dass der Gesamtarbeitsvertrag es nicht erlaube, Prämien oder Urlaube für Personal zu gewähren, das bei einem ausserordentlichen Ereignis besonders stark in Anspruch genommen worden sei.
Der Staatsrat schreibt, er sei sich bewusst, dass die in der Petition erwähnten Berufsgruppen während der Pandemie einen grossen Effort hätten leisten müssen. Er erinnert aber auch daran, dass das Personalgesetz des Kantons, dem auch das Personal der sozialen Institutionen angeschlossen ist, gute Arbeitsbedingungen biete. So werde jede Überstunde, die nicht kompensiert werden könne, vergütet.
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