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Sprachenfrage und Finanzmisere haben im HFR viel miteinander zu tun

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Der emeritierte Staatsrechtsprofessor Peter Hänni erörtert in seinem Gastbeitrag die These, wonach die finanzielle Schieflage des Freiburger Spitals auch mit dem mangelhaften zweisprachigen Angebot zu tun hat.

In jüngster Zeit haben zwei Ereignisse rund um die Gesundheitsversorgung im Kanton Freiburg das Interesse des Publikums geweckt: In der Septembersession 2022 des Grossen Rates ging es um die Frage der Sicherstellung einer gleichwertigen Gesundheitsversorgung der deutschsprachigen Bevölkerung im Vergleich zur französischsprachigen Mehrheit, während anlässlich der Präsentation eines Berichtes des Beratungsunternehmens KPMG einige Tage früher die finanzielle Lage des HFR beleuchtet worden war. Der Auftrag an die KPMG war Ende 2021 von der kantonalen Gesundheitsdirektion erteilt worden, und die KPMG stellte am erwähnten Anlass erste Ergebnisse ihrer Situationsanalyse vor. Auf den ersten Blick scheinen die beiden Ereignisse nichts miteinander zu tun zu haben, doch wie nachstehend zu zeigen ist, hängt in der Gesundheitsversorgung (fast) alles mit (fast) allem zusammen.

Was zunächst die Forderung der gleichwertigen Gesundheitsversorgung in beiden Sprachen betrifft, geht diese auf einen Vorstoss mehrerer deutschsprachiger Grossrätinnen und Grossräte aus allen Parteien zurück, die das Anliegen in der Form eines Auftrags an den Staatsrat eingebracht hatten. Im Kern verlangten sie, dass Massnahmen ergriffen werden, «damit alle Patientinnen und Patienten des Kantons in ihrer Muttersprache und in vergleichbarer Qualität» versorgt werden. Der Staatsrat bestätigte in seiner Antwort die Wichtigkeit der Sprache in der Kommunikation, auch und gerade hinsichtlich ihres erheblichen Einflusses auf die Qualität der Pflege. Dennoch beantragte er (nach einer Auflistung der bisherigen Anstrengungen in diesem Bereich) dem Grossen Rat die Ablehnung des Auftrags. Eine Mehrheit des Parlamentes sah das anders und stimmte dem Auftrag zu. Einige Abgeordnete haben dem Auftrag wohl auch in der Hoffnung zugestimmt, dass damit die andauernde Abwanderung der Deutschsprachigen nach Bern zumindest etwas eingedämmt werden könnte.

Mit der letzten Bemerkung befinden wir uns sozusagen mitten in der Vorstellung des KPMG-Berichtes zur finanziellen Situation des HFR. Die ersten Ergebnisse der Analyse zeigen den hohen Anteil der Freiburgerinnen und Freiburger, die sich bei sogenannten Wahleintritten in ausserkantonalen Spitälern behandeln lassen. Insgesamt beträgt der Anteil 40 Prozent, wobei dieser bei den Deutschsprachigen mehr als die Hälfte ausmacht, ungeachtet der Tatsache, dass es um Behandlungen geht, die auch in Freiburg vom HFR angeboten werden. Das wirtschaftliche Potenzial, das mit einer Rückgewinnung der Patientinnen und Patienten verbunden wäre, scheint im Übrigen nicht unerheblich zu sein.

Neben diesem brachliegenden Einkommenspotenzial springen beim KPMG-Bericht zwei Grafiken (jeweils für den Zeitraum zwischen 2010-2020) ins Auge: Die erste bildet die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Patientinnen und Patienten (akutstationär) im HFR ab, verglichen mit den entsprechenden Werten auf gesamtschweizerischer Ebene. Die zweite Grafik zeigt die durchschnittliche Bettenauslastung (akutstationär) im HFR sowie ebenfalls im schweizerischen Durchschnitt. Die erheblich längere Aufenthaltsdauer (2020 HFR: 6.9 Tage, CH: 5.2 Tage) hat fatale Konsequenzen für die Einnahmenseite des HFR, denn die Differenz schlägt sich fast vollständig in entsprechend verringerten Einnahmen nieder. Dies ist vor allem auch deshalb bemerkenswert, weil seit der Einführung der Fallpauschalen im Jahre 2012 für alle Beteiligte offensichtlich ist, dass sich der anwendbare Tarif weitgehend am schweizerischen Mittel orientiert.

Es bleibt für Aussenstehende ein Rätsel, weshalb es dem HFR bisher nicht gelungen ist, den seit über zehn Jahren bestehenden Rückstand auf den schweizerischen Durchschnitt durch adäquate Massnahmen zu beseitigen. Diese Versäumnisse spiegeln sich auch in der Bettenauslastung, die überdurchschnittlich hoch ist. Was zunächst als Vorteil des HFR erscheint, erweist sich bei genauerer Betrachtung als zusätzlicher Nachteil, indem Ressourcen gebunden werden für Leistungen, die gar nicht vergütet werden und ausserdem den Mangel an Pflegekräften noch verschärfen.

Es ist erfreulich zu vernehmen, dass das HFR alles daran setzen will, diese Schwachstellen des Betriebes zu korrigieren. Das muss jedoch nun rasch geschehen. Andernfalls gerät das HFR noch stärker unter Druck der beiden Universitätskliniken in Lausanne und Bern und damit in eine Abwärtsspirale, die einer eigenen Dynamik folgt und kaum mehr aufzuhalten sein wird.

Zum Autor

Peter Hänni ist 72-jährig und wohnt in Murten. Nach Studien in Freiburg, Yale und Paris war er von 1992 bis 2017 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg.

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