Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsanwaltschaft entlastet Philippe Demierre auf ganzer Linie

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die Wahlkampffinanzierung des Staatsrats Philippe Demierre unter die Lupe genommen. Nun entlastet sie den Politiker von den Vorwürfen. 

Der SVP-Staatsrat Philippe Demierre hat bei der Finanzierung seines Wahlkampfs nicht gegen das geltende Recht verstossen. Zu diesem Schluss kommt die Freiburger Staatsanwaltschaft, die auf Verlangen der Staatskanzlei die persönlichen Wahlkampfkonten des Politikers untersuchte (die FN berichteten). In einer Mitteilung vom 11. April hält die Staatsanwaltschaft fest, dass Demierre nicht gegen das kantonale Gesetz über die Politfinanzierung verstossen hat, und entlastet ihn somit von den Vorwürfen, die Anfang März gegen ihn erhoben wurden. Der Generalstaatsanwalt verfügte die Nichtanhandnahme.

Keine Spende 

Eine ehemalige Beraterin Demierres hatte ihm vorgeworfen, Wahlkampfauslagen von mehr als 10`000 Franken nicht bezahlt zu haben. Dieser Betrag tauchte in Demierres Abrechnung der Wahlkampagne nirgendwo auf. Das Gesetz über die Politikfinanzierung schreibt vor, dass bei Staatsratswahlen Spenden und Zuwendungen, die höher als 5000 Franken sind, offengelegt werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass es sich bei diesem ursprünglich nicht angekündigten Betrag nicht um eine Spende, sondern um eine Eigenfinanzierung handelt. Letzteres ist nicht deklarationspflichtig.

Eigenfinanzierung muss nicht offengelegt werden

In ihrer Mitteilung schreibt die Staatsanwaltschaft, dass es der Sinn des Gesetzes sei, «in Erfahrung zu bringen, wer die gewählten Vertreter bezahlt und somit ihre Entscheidungen beeinflussen könnte». Im vorliegenden Fall sei der Betrag aber vom Staatsrat selbst finanziert worden. Weiter schreibt die Staatsanwaltschaft, dass das Gesetz nur für politische Organisationen, einschliesslich persönlicher Wahlkampfkomitees, gilt, die Finanzierungen von Dritten erhalten. Im Fall Demierre stamme nur eine geringfügige Finanzierung, die weniger als fünf Prozent der Endabrechnung ausmacht, nicht aus den Eigenmitteln des Staatsrats.

Die Staatsanwaltschaft hält fest:

In diesem Sinne muss jemand, der eigene finanzielle Mittel für seine Kandidatur für ein öffentliches Amt einsetzt, diese nicht offenlegen. Eine solche Person kann offensichtlich nicht selbst als ‹politische Organisation› betrachtet werden.

Hintergrund

Die Affäre Demierre nahm ihren Anfang im September 2021 mit der Rechnung einer Kommunikationsagentur aus Martigny. Die Agentur hatte Philippe Demierre bei seiner Staatsratskandidatur mit einem Kommunikationsplan unterstützt. Die Rechnung der Kommunikationsagentur wurde zwar an Demierre adressiert, wurde aber von der ehemaligen Beraterin und späteren Klägerin des Staatsrats beglichen. 

Weil der SVP-Staatsrat den Betrag nie zurückbezahlt und auf Kontaktversuche nicht reagiert habe, beschloss die Frau, vor Gericht zu ziehen. Sie forderte nicht nur die Rückzahlung, sondern eine Genugtuung von rund 20`000 Franken. Ende März kam es in Granges-Paccot zwischen Demierre und seiner ehemaligen Beraterin zu einer Schlichtungsverhandlung, bei der eine Vertraulichkeitsklausel ausgehandelt wurde (die FN berichteten).

Hinzu kamen die Vorwürfe, denen zufolge Demierre gegen das kantonale Gesetz über die Politfinanzierung verstossen habe, weil die eingeforderten 10`000 Franken nicht in der Abrechnung von Demierres Wahlkampfabrechnung aufgeführt waren. Nun wurde der Politiker von der Staatsanwaltschaft entlastet. mbe

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema