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Staatsanwaltschaft verurteilt Rentner nach Flucht vor der Polizei

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Ein 73-Jähriger ist zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt worden. Er verursachte auf der Flucht vor der Polizei einen Unfall.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 73-jährigen Mann per Strafbefehl wegen der Verletzung der Verkehrsregeln und Verletzung der Pflichten bei einem Unfall sowie wegen Gewalt oder Drohung gegen Behörden und Beamte verurteilt.

Zu schnell unterwegs

Die Verurteilung geht auf einen Vorfall zurück, der sich am 4. April dieses Jahres auf der Strecke Freiburger Altstadt und Schönberg ereignete. Der in der Stadt Freiburg wohnhafte Mann war morgens um 11 Uhr mit seinem Personenwagen auf der Stadtbergstrasse unterwegs, als er einer Polizeistreife begegnete. Um ihr zu entkommen, beschleunigte er und verlor in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug. Dieses prallte gegen eine niedrige Mauer, wie es im Strafbefehl heisst. Das Fahrzeug fuhr etwa 30 Meter halb auf der Mauer weiter und landete dann wieder auf der Fahrbahn.

Ab in die Toilette

Der Mann fuhr weiter, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, und liess sein Fahrzeug schliesslich mit laufendem Motor vor dem Eingang eines Gebäudes bei der Abzweigung Stadtberg-Bernstrasse stehen. Er rannte in die öffentliche Toilette und verbarrikadierte sich dort. Trotz der Aufforderungen der Polizeibeamten weigerte er sich mehrmals, die Tür zu öffnen. Das tat er dann doch plötzlich mit einem lauten Knall, wobei er mit beiden Händen einen Metallhocker über seinem Kopf schwang. Einer der Beamten wollte angesichts der drohenden Attacke seinen Kopf schützen, sodass ihn der Schlag auf den linken Unterarm traf.

Geldstrafe und Busse

Für die nicht angepasste Geschwindigkeit, den Unfall und die Weiterfahrt sowie für sein Verhalten bei der Toilette wurde der Mann verurteilt, zu einer Geldstrafe und zu einer Busse. Wie es im Strafbefehl heisst, hat die Staatsanwaltschaft den Ansatz für die Geldstrafe angesichts der finanziellen Basis des Mannes – Rentner mit geringem Einkommen – auf das Minimum gesetzt. Sie beläuft sich auf 30 Tagessätze zu 30 Franken. Diese 900-Franken-Strafe wurde bedingt, mit zwei Jahren Probezeit, ausgesprochen. Direkt bezahlen muss der Mann die Busse von 500 Franken. Inklusive Auslagen und Gebühren bekommt er eine Rechnung von 915 Franken.

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