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Staatsrat will keine Einmischung der Legislativen in den Gemeinden

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Der Gemeinderat soll auf kommunaler Ebene weiterhin Entscheidungsbehörde in Sachen Raumplanung bleiben. Dies bekräftigt der Staatsrat.

Wenn es um raumplanerische Sachen geht, wie etwa das Einrichten von Parkplätzen oder auch das Vorsehen einer Windparkzone, so soll im Kanton Freiburg weiterhin der Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde zuständig bleiben. Dies bekräftigt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der Grossräte Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) und Sébastien Dorthe (FDP, Matran).

In ihrem Vorstoss hatten sie gefordert, dass bei Plänen und Vorschriften der Ortsplanung die Gemeinden selber entscheiden können, ob die Exekutive oder die Legislative für deren Annahme zuständig sein soll. Sie weisen darauf hin, dass der Kanton Freiburg neben Solothurn der einzige sei, in dem die Exekutive auf kantonaler wie auch auf lokaler Ebene die ausschliessliche Zuständigkeit für die Annahme der Planungsinstrumente hat. Auch ein Initiativ- oder Referendumsrecht haben die Generalräte oder Gemeindebürger nicht. 

Gesetzesänderung verlangt

Die beiden Grossräte verlangen deshalb eine Änderung der kantonalen Gesetzgebung, damit die Gemeinden selber entscheiden können, ob die Exekutive oder die Legislative das letzte Wort hat.

In seiner Antwort lehnt der Staatsrat die Übertragung der Zuständigkeit auf die Legislative ab, sowohl als generelle Regelung als auch als individueller Entscheid jeder Gemeinde. Wie er schreibt, anerkennt er jedoch den möglichen Nutzen eines stärkeren Einbezugs der Bevölkerung in die Ortsplanung. Er schlägt deshalb durch eine Gesetzesänderung vor, das neue Instrument eines kommunalen Planungsprogramms einzuführen. Dieses müsste von der Legislative genehmigt werden und würde die Leitplanken für die kommunale Raumplanung stellen.  

Der Staatsrat hält fest, dass es schon verschiedene Anläufe in diese Richtung gegeben habe und dass der Grosse Rat diesen Schritt jedes Mal zurückgewiesen habe. 

Hinweis auf Komplexität

Vergleichbar sei, schreibt der Staatsrat, dass auch der kantonale Richtplan direkt vom Staatsrat verabschiedet wird, und dieser dem Grossen Rat nur als Bericht zur Information vorgelegt wird. Mit einem Planungsprogramm lege das Parlament lediglich den Rahmen fest, in dem sich die kantonale Planung bewegen muss.  Auch auf regionaler Ebene gebe es ein vergleichbares regionales Planungsprogramm. Und kommunal unterstütze eine ständige Planungskommission den Gemeinderat bei der Erstellung des Ortsplans.

Mit dem kantonalen Richtplan habe sich der Kontext der Raumplanung zusätzlich verändert, hält der Staatsrat fest. Die Autonomie der Gemeinde sei bei der Ausscheidung von Bauzonen deutlich verringert worden. Verdichtetes Bauen stehe über allem. In Anbetracht der Komplexität der Raumplanung könnte ein stärkerer Einbezug der Bürgerinnen und Bürger den Planungsprozess der Behörden zusätzlich lähmen.

In einem Communiqué hielten die beiden Grossräte am Montag fest, der Kanton verweigere den Bürgern ihr Mitspracherecht und erachte dies gar als gefährlich an. Sie halten dem entgegen, dass ihr vorgeschlagenes System im Rest des Landes zufriedenstellend funktioniere.

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