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Staatssekretariat nimmt Stellung: «Ein kleiner Teil hält sich nicht an die Regeln»

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«Die meisten Asylsuchenden verhalten sich korrekt», hält das Staatssekretariat für Migration fest. Es nimmt Stellung zu den beiden politischen Vorstössen.

Zu den Vorwürfen der beiden Grossräte, die sie in den parlamentarischen Vorstössen äussern, nimmt das Staatssekretariat für Migration nicht direkt Stellung. «Wir können uns nur zu Vorfällen äussern, die sich in den Bundesasylzentren zutragen. Ausserhalb der Zentren sind die kantonalen Polizeibehörden zuständig, wir verfügen dazu über keine statistischen Angaben», schreibt Magdalena Rast, Mediensprecherin im Staatssekretariat für Migration, auf Anfrage.

Sie verweist aber auf Aussagen von verschiedenen Kantonspolizeibehörden im Umfeld von Bundesasylzentren: Steckborn im Thurgau, Glaubenberg im Obwalden und Brugg im Kanton Aargau. Die dortigen Polizeibehörden halten fest, dass die Kriminalitätsrate im Umfeld der sich in ihrem Perimeter befindlichen Bundesasylzentren nicht höher ist als anderswo.

Vor allem junge Männer

«Die allermeisten Asylsuchenden verhalten sich korrekt und anständig», hält die Mediensprecherin weiter fest. «Leider gibt es einen sehr kleinen Teil, der sich, wie es auch in anderen Gesellschaftsschichten vorkommt, nicht an die Regeln hält – in den Bundesasylzentren und auch ausserhalb.» Es handle sich dabei fast immer um allein reisende, junge Männer, die keine Aussicht auf Asyl oder eine vorläufige Aufnahme haben.

Magdalena Rast weist auch auf die Hausregeln hin: Wer sich nicht dran halte, werde sanktioniert. «Asylsuchende, welche die Ordnung massiv stören, können auch in unser besonderes Zentrum im Les Verrières transferiert werden, die Anzahl der Plätze dort ist jedoch begrenzt.»

Mit Auswirkungen

Das Staatssekretariat für Migration arbeite eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen, wenn der Verdacht auf straffälliges Verhalten ausserhalb der Zentren bestehe. Insbesondere bei Offizialdelikten würden Ermittlungen durch die dafür zuständigen Strafverfolgungsbehörden aufgenommen. «Daraus resultierende rechtskräftige Verurteilungen haben unter Umständen Auswirkungen auf Asylentscheide», hält sie fest. Der seit dem 1. Oktober 2016 in Kraft getretene Artikel 66a des Strafgesetzbuches sehe bei bestimmten Delikten zudem die obligatorische Landesverweisung von verurteilten Ausländern vor.

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