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- 04.07.2023
- Strassburg
- 04.07.2023
Die Schweiz hat mit dem nicht gewährten Familiennachzug bei vier vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt. Dies hat der Europäische…
Die Schweiz hat mit dem nicht gewährten Familiennachzug bei vier vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen das Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.