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Warum die Gründe für eine Scheidung nicht mehr relevant sind

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Nicht gerade eine Scheidungshochburg, aber ganz vorne mit dabei ist der Kanton Freiburg mit seiner Scheidungsrate von gut 46 Prozent. Warum sich Ehepaare überhaupt scheiden lassen und worüber sie sich dabei streiten, erklärt ein spezialisierter Anwalt im Interview.

«Scheidungen sind nicht spektakulär, zum Glück nicht.» Nichts also mit Rosenkriegen zwischen zwei Eheleuten, Vorwürfen, Bezichtigung und übler Nachrede, wie sie so oft im Fernsehen oder in der Zeitung porträtiert werden. Marco Schwartz, Rechtsanwalt bei Avocats Anwälte in Freiburg, versichert gegenüber den FN, dass es bei den meisten Scheidungen «fast ausschliesslich ums Geld und um die Kinder geht, und nicht um mehr». Dabei hätte Freiburg durchaus Potenzial für schmutzige Trennungen, denn: Hier liegt die Scheidungsrate bei über 46 Prozent und damit sogar über dem Landesdurchschnitt von rund 40 Prozent. Dies hatte eine Studie Anfang Januar belegt (die FN berichteten). Damit landet der Kanton im schweizweiten Vergleich auf dem achten Platz, was die Höhe der Scheidungsraten betrifft.

«Wir haben nicht festgestellt, dass sich mehr Personen scheiden lassen», relativiert Schwartz im Interview den angeblichen Trend. Die schweizweite Scheidungsrate von 40 Prozent sei in den letzten Jahren stabil geblieben. Er stelle jedoch fest, dass sie in der Westschweiz deutlich höher liege, hier reihe sich auch Freiburg ein. Weshalb dies aber so ist? Darüber lasse sich nur mutmassen, so der Rechtsanwalt.

Keine rechtliche Aufarbeitung mehr

Dafür kann Schwartz einen der häufigsten Gründe nennen, weshalb sich Ehepaare scheiden lassen.

Paare leben sich auseinander, und meistens passt der Plan des einen Ehepartners dann nicht mehr zum Plan des anderen.

Er betont jedoch: «Heute ist die Schuldfrage nicht mehr relevant für die Scheidungsfolgen.» Konkret bedeutet das: Früher hätten die Anwälte und das Gericht ermittelt, wer konkret die Schuld an einer Scheidung trug – also, was genau die Gründe dafür waren. Seit rund 20 Jahren spiele dieser Aspekt jedoch keine Rolle mehr, auch nicht vor Gericht. «Wenn unsere Mandanten die Gründe bei uns ansprechen wollen, dann dürfen sie das natürlich. Aber wir Anwälte fragen nicht mehr explizit danach.»

Marco Schwartz erklärt, dass die meisten Scheidungen einvernehmlich vorgenommen werden.
Bild: Charles Ellena

Bei Schwartz’ Kanzlei gebe es beispielsweise noch die Möglichkeit, eine Mediation beizuziehen. Dies komme vor allem bei hoch konfliktuellen Fällen vor, so Schwartz. «Mit hochkonfliktuell sind beispielsweise Paare gemeint, die nicht mal mehr im selben Raum miteinander sein können, ohne, dass ein Streit ausbricht.» Die Anwälte können diese Mediation vorschlagen, auch wenn es bei den Scheidungen vor allem um die Scheidungsfolgen geht. Damit sind die Folgen bei einer Scheidung gemeint, die durch rechtliche Bestimmungen geregelt werden. Dabei geht es vor allem um Kinderbelange, Unterhalt, die güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung des ehelichen Vermögens und der Schulden) sowie um den Ausgleich der beruflichen Vorsorge.

Meistens einvernehmlich

Eine Scheidung ist eine schwierige Zeit im Leben von Ehepaaren. Scheidungen können sich auch zu einer regelrechten Schlammschlacht entwickeln. Das seien aber Ausnahmen, so Marco Schwartz.

Die meisten Scheidungen werden auf gemeinsames Begehren eingereicht.

Das bedeutet, dass beide Parteien mit der Scheidung einverstanden sind. Dabei komme es dann betreffend der Scheidungsfolgen entweder zu einer umfassenden Einigung oder zu einer Teileinigung zwischen den beiden Partnern. Beim Letzteren können die beiden Parteien Anträge präsentieren, über die das Gericht dann entscheidet.

Falls es aber doch mal zu Uneinigkeiten kommt, worin bestehen diese? Der Rechtsanwalt antwortet:

Der Dauerbrenner für Streitigkeiten bei einer Scheidung sind Kinder und finanzielle Aspekte.

Sind minderjährige Kinder involviert, wird es nicht selten emotional für die Parteien. Es gebe aber auch manchmal Streitigkeiten um Haustiere, die manchmal wie ein Kind angesehen würden. Aber solche Hakeleien seien selten.

Kinder und finanzielle Aspekte führen bei einer Scheidung am meisten zu Streitigkeiten.
Symbolbild: Keystone

Sind nicht beide Ehepartner einverstanden, sich zu scheiden, so kann nach Ablauf einer zweijährigen Trennungsfrist eine Scheidung auch mit einer Klage durchgesetzt werden, so Schwartz. Eine Ausnahme bestehe nur, wenn die Weiterführung einer Ehe unzumutbar sei. Dies ist etwa bei schweren Misshandlungen in der Ehe der Fall.

Alternative Optionen

Wer sich nicht scheiden lassen möchte, kann auch auf das Mittel der rechtlichen Trennung (auch gerichtliche Trennung genannt) zurückgreifen. Diese sei aber selten, so Schwartz. «Sie wurde für Personen beibehalten, die sich aufgrund der Religion oder ihres Gewissens nicht scheiden lassen wollen.» Eine rechtliche Trennung sei auch besonders bei älteren Paaren eine Option. Dabei verfüge man über ein Urteil, wonach die Ehepaare getrennt seien, aber sie berge einige Vorteile gegenüber der Scheidung, so Schwartz. Man bleibe beispielsweise gegenseitig erbberechtigt und habe Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. «Auch die Plafonierung bei der AHV-Rente entfällt bei einer gerichtlichen Trennung.» Plafonierung bedeutet: Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf höchstens 150 Prozent der Maximalrente für Alleinstehende betragen. Bei der rechtlichen Trennung wird diese Summe wieder zu 100 Prozent pro Person ausbezahlt. Anders gesagt heisst das: Nach einer gerichtlichen Trennung wird die Plafonierung der beiden Altersrenten aufgehoben. Dafür muss aber auch der eheliche Haushalt aufgehoben werden, so der Rechtsanwalt.

Eher später als früh 

Obwohl Scheidungen selten so spektakulär über die Bühne gehen wie bei einem Hollywooddrama, habe Marco Schwartz auch schon schlimmere Scheidungsfälle betreut. Dabei ging es etwa um einen Ehemann, der ein klassisches gutbürgerliches Leben geführt hatte: ein Haus, zwei Kinder, ein Hund – das typische Familienbild. Die Trennung von seiner Frau habe ihm den Boden unter den Füssen weggezogen, erinnert sich Schwartz. «Der Mann hat seinen Job verloren, den Kontakt zu seiner Familie ebenfalls und ist in der Obdachlosigkeit gelandet.» Nach einem Suizidversuch sei der Mann zu einem Arzt gegangen und danach zu einem Anwalt, eben, zu Schwartz’ Kanzlei. «Wir haben Schritt für Schritt versucht, rechtlich alles wieder zurechtzubiegen», sagt er. Beim Einbezug von Anwälten sei es eben meistens wie beim Arztbesuch: «Man holt sich eher spät als früh Hilfe.» Die Probleme seien da meist schon grösser, und auch deren Behebung werde schwieriger und teurer. 

Zur Person 

Rechtsanwalt aus Tafers

Marco Schwartz ist 31 Jahre alt und kommt aus Tafers. Er hat in Freiburg Jura studiert und hat seinen Master in Freiburg und Paris absolviert. Seit vier Jahren arbeitet er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Avocats Anwälte in Freiburg. Diese ist in vielen Bereichen des Rechtswesens tätig. agr

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