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Bereits 32 tote Wölfe wegen Röstis Sonderrapport: Wie der Umweltminister seinen Ämtern auf den Pelz rückte

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Trotz juristischen Hickhacks: Im Wallis wurden bereits zwei Rudel ausgerottet. Dokumente aus der Verwaltung zeigen, wie sehr Bundesrat Albert Rösti beim Wolfsmanagement aufs Gaspedal drückte. 

Nimmt man die nackten Zahlen, dann läuft die kurzfristig anberaumte, präventive Wolfsjagd sehr erfolgreich: 32 Wölfe wurden bereits geschossen. Ein Grossteil (21) davon im Wallis, 9 weitere im Kanton Graubünden, wie gestern veröffentlichte Zahlen zeigen. Jeweils ein Wolf wurde in St. Gallen und im Tessin erlegt. Meist handelt es sich um einzelne Abschüsse. Im Wallis lässt sich jedoch sagen: Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind zwei Rudel bereits ausgerottet.

Längst beschäftigt die Auseinandersetzung mit dem Grossraubtier nicht nur die Jäger, sondern auch die Richterinnen. In mehreren Kantonen hat das Bundesverwaltungsgericht die Wolfsjagd auf manche Rudel unterbunden. Dies, nachdem Umweltschutzverbände juristisch dagegen vorgegangen waren. Definitive Entscheide stehen noch aus, doch das Urteil gegen die Abschussverfügungen hat aufschiebende Wirkung – und so langsam rennt den Jägern die Zeit davon. Noch bis Ende Januar dauert die Sonderjagd auf den Wolf.

Teil des juristischen Hickhacks ist, wie es zur plötzlichen Sonderjagd auf den Wolf gekommen ist. Dieser Redaktion zugespielte Dokumente aus der Bundesverwaltung zeigen detailliert, wie Bundesrat Albert Rösti und sein Stab vorgegangen sind: Dabei schlug Rösti Bedenken, unter anderem von der Bundeskanzlei, aber auch vom Bundesamt für Justiz, in den Wind.

Umdenken im Frühling und eine denkwürdige Sitzung

Als Rösti vor rund einem Jahr das Umweltdepartement übernimmt, zeigt er noch keine Spur von einem forschen Vorgehen gegen den Wolf. Einem Zeitplan, den Wolf frühestens ab September 2024 proaktiv zu regulieren, stimmt er zu: «i. O.», in Ordnung, notiert er handschriftlich auf einem Dokument zur Umsetzung einer neuen Jagdgesetzverordnung. Auch eine Sitzung Anfang März mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) ändert daran wenig.

Im Mai ist alles anders. An einer Besprechung informiert Rösti sein Amt, dass er das neue Jagdgesetz in zwei Schritten umsetzen will: Proaktive Wolfabschüsse sollen bereits ab Dezember 2023 möglich sein, der Rest der Revision soll später folgen. Der SVP-Bundesrat ordnet einen Sonderrapport im Juni an und einen weiteren im August. Gut möglich, dass ein Entscheid des Gesamtbundesrats bei seinen Überlegungen spielt: Mitte März entschied dieser, «auf Aufstockungen der Finanzen für verschiedene Vorhaben zu verzichten, so auch für das Jagdschutzgesetz», heisst es in einem Bafu-Rapport.

12 Rudel sollen es werden

Das Protokoll zum Sonderrapport vom Juni ist schmallippig verfasst, doch lässt nur einen Schluss zu: Es läuft schlecht für die Vertreter des Bundesamts für Umwelt. Stets hatte sich dieses auf den Standpunkt gestellt, 20 Wolfsrudel seien die Untergrenze für die Schweiz, um im Einklang mit der Berner Konvention zu stehen. Zu viel, findet Rösti: Sein Sekretariat schlägt drei Varianten vor: 15, 14 oder 10 Rudel. Am Ende sollen es 12 sein.

Ab August nimmt Röstis Generalsekretariat die Fäden in die Hand. Eiligst klärt es bei der Bundeskanzlei ab, ob das zweistufige Einführungsverfahren einer eigenen Vernehmlassung bedarf. Schliesslich, so die Argumentation, seien die Positionen ja aus der Auseinandersetzung um die (vom Volk abgelehnte) Jagdgesetzrevision bekannt. Die Bundeskanzlei teilt seine Bedenken postwendend mit. Im Mail steht aber auch der Satz: «Letztlich liegt die Verantwortung des Vernehmlassungsverzicht bei der federführenden Verwaltungseinheit.»

Kurz erwägt Rösti, die zuständigen Regierungsräte einzuladen, so legt es ein Mail aus seinem Generalsekretariat nahe. Es sei diesen aber aufgrund der Kurzfristigkeit nicht zuzumuten. Stattdessen sollen sie sich analog zu einer Ämterkonsultation schriftlich äussern, dazu auch einige wenige Umweltschutz-, Landwirtschafts- und Jagdorganisationen.

Grosser Aufschrei

Der Aufschrei auf das abgekürzte Verfahren ist gross. Umweltschutzverbände, verschiedene Parteien, Ämter, sogar die Konferenz der Gebirgskantone äussern ihre Bedenken zu Röstis Turbo-Vorgehen. Die Bundeskanzlei sagt: Eine ordentliche Vernehmlassung wäre nötig, so steht es im zusammenfassenden Bericht.

Auch inhaltlich gibt es grossen Widerstand gegen die Vorlage. Die Abteilung für Biodiversität aus dem Bafu unternimmt einen letzten Versuch, die Mindestgrenze für Wolfsrudel auf 20 zu erhöhen; das Amt für Veterinärwesen stimmt dem zu. Das Bundesamt für Justiz findet: Eine Begründung für einen Schwellenwert von 12 Rudeln fehle. Eine Übereinstimmung mit der Berner Konvention sei «fraglich». Umweltschutzverbände künden bereits an, die Vorlage gerichtlich zu überprüfen.

Den Ton aber geben andere Interessenvertreter an: «Die landwirtschaftsnahen Kreise befürworten ein rasches Vorgehen zur wirksamen Regulierung und starken Reduzierung des Wolfsbestands», heisst es in der Auswertung der Konsultation. Am 1. November stellt Rösti die neue Verordnung vor: Als Schwellenwert sind 12 Wolfsrudel festgehalten, Jagdbeginn ist einen Monat später.

«Zuversichtlich, dass noch Abschüsse dazukommen»

Das Resultat ist ein Durcheinander. Im Kanton Graubünden etwa führt das Amt für Jagd und Fischerei nur sechs Abschüsse nach neuem Recht auf: Drei weitere musste es nachträglich aufgrund der rechtlichen Beschwerde nicht als proaktive, sondern als regulative Abschüsse gemäss alten Verfügungen zuordnen. Vier Rudel dürfen nicht bejagt werden.

«Die Quote, die wir erreichen dürfen, wollen wir hingegen so gut als möglich erfüllen», sagt Arno Puorgner vom Bündner Amt für Jagd und Fischerei. «Bis Ende Januar bin ich zuversichtlich, dass noch einige Abschüsse dazukommen.»

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