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Bezirksgericht bestätigt Strafen gegen junge Nachtruhestörer 

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Das Bezirksgericht Sense hat im Fall der drei jungen Männer, die im Freibad Murten eine Party gefeiert hatten, das Urteil der Vorinstanz bestätigt.

Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron hat den Fall von drei jungen Männern am 17. November am Bezirksgericht Sense in Tafers verhandelt (die FN berichteten). Sie hatten im Mai 2020 im Freibad von Murten mit Musik und lautem Geschrei für Aufmerksamkeit gesorgt. Als die Polizei eintraf, liefen zwei von ihnen davon, obwohl die Polizisten gemäss ihren Aussagen mehrmals «Stopp» gerufen hatten. Die Beschuldigten ihrerseits sagten vor Gericht aus, dass sie die herannahenden Männer nicht als Polizisten erkannt hätten und vorsichtshalber davongerannt seien.

Zwei verzichteten

Die drei waren vorher von der Freiburger Staatsanwaltschaft verurteilt worden, haben dieses Urteil aber an eine höhere Instanz weitergezogen. An der Verhandlung selbst haben dann zwei von ihnen eingesehen, dass die Chancen auf ein milderes Urteil nicht gross sind. Sie haben deshalb ihre Einsprache gegen den Strafbefehl zurückgezogen.

Nun hat das Bezirksgericht das Urteil bekannt gegeben. Jener Angeklagte, der das Urteil der Staatsanwaltschaft weitergezogen hatte, wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung und wegen Nachtruhestörung verurteilt. Der 20-Jährige aus dem Seebezirk wurde zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Busse von 200 Franken und eine Verbindungsbusse von 300 Franken bezahlen.

Strafe und Busse

Bei den beiden anderen gilt das Urteil der Vorinstanz. Der eine junge Mann aus dem Seebezirk, der beim Eintreffen der Polizei auch die Flucht ergriffen hat, erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 30 Franken. Er muss eine Busse von 500 Franken bezahlen. Was den dritten Verurteilten betrifft, so erhielt der 22-Jährige aus dem Seebezirk eine Busse von 200 Franken wegen Nachtruhestörung.

Das Gericht hat zudem die Verfahrenskosten aufgeteilt: Der erste Verurteilte muss 500 Franken bezahlen, die anderen zwei je 50 Franken.

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