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Bundesrat führt E-Vignette auf den 1. August 2023 ein

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Wer die Nationalstrassen benutzt, kann künftig die Form der Vignette auswählen. Auf den 1. August 2023 wird neben der Klebevignette die elektronische Vignette (E-Vignette) eingeführt. Der Bundesrat hat am Freitag die dafür notwendige Verordnungsrevision gutgeheissen.

Die Nationalstrassenabgabe wird seit ihrer Einführung im Jahr 1985 in Form einer Klebevignette erhoben. Mit der Einführung der E-Vignette wird diese um eine elektronische Erhebungsform ergänzt. Fahrzeugführende können künftig wählen, ob sie für die Benutzung der Nationalstrassen eine Klebevignette oder die E-Vignette verwenden wollen, wie der Bundesrat schrieb.

Die E-Vignette ist im Unterschied zur Klebevignette nicht an das Fahrzeug, sondern an das Kontrollschild gebunden. Davon profitieren Inhaberinnen und Inhaber von Wechselschildern und Personen, die unterjährig ein neues Fahrzeug kaufen.

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