Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Das Verschulden wiegt schwer»: Strafgericht Sense verurteilt Frau zu zehn Monaten Gefängnis

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Strafgericht Sense hat eine 24-jährige Frau zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Trotz Freispruch in einigen Anklagepunkten bleibt die Liste der Delikte lang.

Die Frau war mit Kollegen unter Alkoholeinfluss in fremde Wohnungen und Kellerabteile eingedrungen, auf der Suche nach einem Platz zum Schlafen oder etwas Essbarem. Sie hatte zudem mehrere Graffiti hinterlassen und ein Hausverbot für alle Coop-Läden der Schweiz missachtet. Nun hat das Strafgericht Sense sie zu einer unbedingten Strafe verurteilt. Sie muss für zehn Monate hinter Gitter und eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Auch die Kosten für das Verfahren von 20’000 Franken werden ihr in Rechnung gestellt sowie die Kosten für den amtlichen Verteidiger.

Der Anklage gefolgt

Mit diesem Urteil ist das Strafgericht Sense unter dem Präsidium von Caroline Gauch der Argumentation von Staatsanwalt Markus Julmy gefolgt. Dieser hatte an der Verhandlung vom 25. Mai (die FN berichteten) seine Zweifel daran geäussert, dass sich die Frau wirklich auf dem Weg der Besserung befindet, wie sie dem Gericht glaubhaft machen wollte.

Verteidiger Patrik Gruber hatte argumentiert, dass ein Grossteil der Anklagepunkte entweder verjährt sind oder dass die Beweise unklar sind, dass seine Mandantin wirklich an den ihr zur Last gelegten Vorfällen beteiligt war. Er hatte sich für eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen.

Lange Liste

Einzelne Punkte wie etwa die Vorwürfe einer Diebestour durch die Läden eines Einkaufszentrums in Bern hatte das Gericht fallengelassen. Die Verurteilung erfolgte unter anderem wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Tätlichkeiten, Entwendung eines Motorfahrzeugs, Fahren in angetrunkenem Zustand und ohne Führerausweis. Aber auch wegen mehrerer Vorfälle, bei denen sich die Frau mit Polizeibeamten angelegt, sie beleidigt und beschimpft hatte und eine Blutprobe verweigert hatte.

Keine Läuterung

«Das Verschulden der Angeklagten wiegt schwer», hält Gerichtspräsidentin Caroline Gauch in ihrer Urteilsbegründung fest. Zwar habe die Frau keine schwerwiegenden Straftaten begangen. «Hingegen zeigt dieses Verfahren sowie der Strafregisterauszug, dass sie nicht gewillt ist, sich an geltende Gesetze zu halten und ihr Verhalten trotz zahlreicher Verurteilungen anzupassen.»

Geldstrafen schreckten nicht ab

Die Frau habe verschiedene Hilfsangebote verweigert oder abgebrochen, etwa ein betreutes Wohnen. «Die Beteuerungen, sie habe ihren Lebensstil nun dauerhaft umgestellt, sind vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft», heisst es in der Begründung. Das Gericht begründet die unbedingte Strafe auch damit, dass Geldstrafen die Frau bisher nicht abgeschreckt hätten. Zudem verfügt sie über keine finanziellen Mittel.

«Aufgrund der Unbelehrbarkeit und des Gutachtens kann keine günstige Legalprognose gestellt werden», so die Gerichtspräsidentin. Sie verzichtete darauf, eine stationäre Massnahme zu verhängen. Denn das Gutachten habe gezeigt, dass deren Erfolgschancen gering seien.

Als Zusatz hat das Sensler Strafgericht auch eine von den Berner Behörden ausgesprochene bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu zehn Franken widerrufen, da sie in der Probezeit weiter Straftaten beging.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema