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Die Schläger von Murten müssen ins Gefängnis

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Eine teilbedingte Haftstrafe erhalten zwei junge Erwachsene, weil sie in Murten und in Freiburg zwei Männer angegriffen und verletzt haben. Begehen sie eine weitere Straftat, werden sie ausgeschafft.

Die zwei jungen Männer, die im Oktober 2020 einen anderen Mann am Bahnhof Murten zusammengeschlagen hatten, müssen hinter Gitter: Das Polizeigericht des Seebezirks verurteilt sie am Donnerstag zu einer je 15 Monate langen Haftstrafe. Davon müssen sie sechs Monate absitzen, die übrigen neun Monate sind als bedingte Strafe mit einer Probezeit von fünf Jahren ausgesprochen worden. Zudem verurteilt Richterin Sandrine Schaller Walker den zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alten Mann zu einer Busse von 1800 Franken und seinen 21-jährigen Mittäter zu einer Busse von 600 Franken. Damit entspricht das Strafmass exakt der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigerinnen hatten in der Gerichtsverhandlung vergangene Woche für vollständig bedingte Freiheitsstrafen plädiert. Dem Murtner Opfer müssen die Männer eine Entschädigung von 1155 Franken bezahlen.

Skrupellose Täter

«Sie haben völlig grundlos Gewalt angewendet», schreibt die Richterin in ihrem Urteilsdispositiv. Die Lügen, welche die beiden Männer der Polizei bei einer ersten Befragung aufgetischt hätten, würden ihre Skrupellosigkeit zeigen. «Und offensichtlich hatte das Eingreifen der Polizei keinen Einfluss auf ihre Gewaltbereitschaft.» Denn zweieinhalb Wochen später griffen sie erneut einen jungen Mann in einer Bar in Freiburg an. Auch diese Tat ist im Strafmass berücksichtigt, genauso wie das Fahren eines Autos ohne Führerausweis, alkoholisiert fahren, das Nichtbeachten von Anordnungen der Polizei, das wiederholte Schwarzfahren in Zügen und Bussen der TPF und die Nichteinhaltung der Maskenpflicht.

Die Richterin äusserte erhebliche Zweifel am zukünftigen Verhalten der Angeklagten, hebte aber gleichzeitig hervor, dass beide seit dem vergangenen Jahr keine Straftaten mehr begangen hätten. Die teilbedingte Strafe könnte die Männer zu einer dauerhaften Besserung bewegen, da sie zum ersten Mal in Haft müssten. Zudem hätten sie so bessere Chancen, ihre Arbeitsstellen zu behalten beziehungsweise ihre Lehre fortzusetzen.

Auf einen Antrag für eine Ausschaffung verzichtete der Staatsanwaltschaft. Auch die Richterin sieht davon ab, aber warnt die Täter: «Es handelt sich um eine letzte Chance für die Angeklagten, ihre Besserung zu beweisen. Bei einem Rückfall muss die Ausschaffung ausgesprochen werden.»

Kommentar (1)

  • 24.06.2022-Leser

    Es obliegt einer gewissen Ironie, dass zwar die Nationalität der Täter nicht mehr erwähnt wird, aber aus der abschliessenden Beurteilung der Richterin ganz klar erkennbar ist, dass es Ausländer waren, die die Tat begannen haben…

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