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Ein Sensler erhält wegen Kokainhandels eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten

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22 Monate – so lautet die Strafe, die das Strafgericht Sense im Fall eines Mannes ausgesprochen hat, der Kokain gekauft, verkauft und konsumiert hatte. Die Freiheitsstrafe wurde bedingt ausgesprochen.

Ein 36-jähriger Mann aus dem Sensebezirk ist am Strafgericht Sense wegen des Verbrechens, des Vergehens und der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig gesprochen worden. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er zwischen Mai 2014 und Juni 2019 Drogen gekauft und wiederverkauft hatte. Dafür war er unter anderem in der Stadt Freiburg, in Flamatt, St. Silvester und Schmitten unterwegs und hatte verschiedene Mengen zu verschiedenen Preisen im Angebot.

Gekauft, verkauft und konsumiert

In Freiburg hat er beispielsweise rund 279 Gramm für 19’000 Franken erworben, in Flamatt 50 Gramm für 3500 Franken. Verkauft hat er mal 28 Gramm für 2800 Franken, mal 30 Gramm für einen Betrag zwischen 2400 und 3000 Franken und einmal 21 Gramm für 4100 Franken. Was er nicht verkauft hat, hat er konsumiert.

Abgekürztes Verfahren

Das Verfahren unter der Leitung von Gerichtspräsidentin Pascale Vaucher Mauron wurde im abgekürzten Modus durchgeführt: Weil der Angeklagte alle ihm zur Last gelegten Punkte zugegeben hatte und keine Fragen offenblieben, einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf dieses Vorgehen. So musste das Strafgericht Sense letzte Woche kein eigentliches Beweisverfahren durchführen, sondern nahm die Überweisungsverfügung als Grundlage für die Anklageerhebung.

Drei Jahre Probezeit

Staatsanwalt Markus Julmy hatte eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten gefordert. Das Strafmass ist auch deshalb hoch angesetzt, weil es sich bei der Ware, mit der der Verurteilte handelte, um Kokain von hohem Reinheitsgrad handelt. Das Gericht ist diesem Antrag in allen Punkten gefolgt.

Der Verurteilte muss die Strafe aber nicht absitzen, denn sie wurde bedingt und zur Probe ausgesprochen, mit einer Probezeit von drei Jahren. Erst, wenn er in dieser Zeit wegen ähnlicher Delikte verurteilt wird, kann das Gericht die bedingte Strafe allenfalls widerrufen. Die 52 Tage, die er in Polizei- und Untersuchungshaft war, werden ihm angerechnet.

Über 10‘000 Franken Auslagen

Zum Urteil gehört auch eine Busse von 2000 Franken. Daneben muss der Sensler auch die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das sind 9300 Franken für Gerichtsgebühren und Auslagen sowie weitere rund 1500 Franken für den amtlichen Verteidiger.

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