Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Frittieröl in Freiburger Betrieben von überdurchschnittlicher Qualität

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Qualität der Frittieröle im Kanton Freiburg ist besser als der Landesdurchschnitt. Nur zwei der 37 untersuchten Betriebe wurden beanstandet.

Der Verband der Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) hat die Ergebnisse seiner schweizweiten Inspektionskampagne zur Qualität von Frittierölen in verschiedenen Lebensmittelbetrieben veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass in 104 (8,5 Prozent) von 1223 untersuchten Fritteusen die Öle verdorben waren. Gemäss den lebensmittelrechtlichen Vorgaben gelten Öle als verdorben, wenn sie einen Gehalt an polaren Anteilen von mehr als 27 Prozent aufweisen.

Die Betriebe sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Selbstkontrolle klare Regelungen für das Messen, Filtrieren, Reinigen und Entsorgen des Frittieröls festzulegen. Bei 339 (27,7 Prozent) der überprüften Betriebe fehlten solche Regelungen zum korrekten Umgang mit Frittieröl. Die höchsten Beanstandungsquoten wegen schlechter Frittierölqualität (12,7 Prozent) sowie fehlender Regelungen in der Selbstkontrolle (39,3 Prozent) waren in der Betriebskategorie Imbisse, Take Aways und Foodtrucks zu verzeichnen. In allen 97 kontrollierten Personalrestaurants, Kantinen, Spitälern, Heimen und Bäckereien war das Frittieröl hingegen in Ordnung.

Zwei Regelverstösse im Kanton

Die Beanstandungsquoten bei den Lebensmittelbetrieben im Kanton Freiburg sind im gesamtschweizerischen Vergleich tief. Wie das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (LSVW) auf Anfrage mitteilt, wiesen im Kanton von 37 untersuchten Betrieben lediglich zwei (5,4 Prozent) eine Nichtkonformität bei der Ölqualität und der Selbstkontrolle auf. Die Beanstandungen betrafen Betriebe der Kategorie Hotel, Restaurant, Gasthaus und Teestube.

Bei allen beanstandeten Betrieben haben die Lebensmittelkontrolleure Massnahmen ergriffen. Bei Betrieben ohne dokumentierte Regelung im Umgang mit Frittieröl wurde die Selbstkontrolle beanstandet und deren Anpassung angeordnet. Betriebe, deren Frittieröl den Grenzwert von 27 Prozent polare Anteile überschritt, mussten das beanstandete Öl sofort austauschen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema