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Restaurantbetreiber wegen Urkundenfälschung verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft hat einen Restaurantbetreiber aus dem Sensebezirk wegen Urkundenfälschung und Übertretung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten verurteilt. 

Im Mai 2023 um 2 Uhr morgens haben Polizeibeamte festgestellt, dass in einem Restaurant im Sensebezirk Licht brannte und sich Personen darin befanden. An der Eingangstüre war eine Verlängerungsbewilligung von Mitternacht bis 1 Uhr angebracht. Es zeigte sich jedoch, dass diese Verlängerungsbewilligung gefälscht war: Jemand hatte eine ältere Verlängerungsbewilligung kopiert und mit einem neuen Datum überschrieben. Dies ist einem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft zu entnehmen.

Der Betreiber des Restaurants sagte der Polizei, dass die letzten Gäste das Restaurant um 1.15 Uhr verlassen hätten. Er habe die Verlängerungsbewilligung selber überschrieben, weil er eigentlich noch gültige und bereits bezahlte Bewilligungen habe, diese jedoch nicht finde. Gemäss Oberamt hatte er von vier gekauften Verlängerungsbewilligungen jedoch erst eine zurückgeschickt.

Eine Verlängerungsbewilligung ist laut Strafbefehl eine Urkunde, die bestimmt und geeignet ist, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Indem der Mann in der Absicht, sich einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, eine Verlängerungsbewilligung gefälscht hat, habe er sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Er habe als Betreiber eines Restaurants zudem die Schliessungszeit nicht eingehalten und sich demzufolge auch der Übertretung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagen à 50 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Busse beläuft sich auf 500 Franken. Gebühren und Dossierkosten machen 455 Franken aus. 

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