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Totalrevision des Kulturgesetzes startet

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Zur Revision des Gesetzes über die kulturellen Angelegenheiten bezieht der Staatsrat Gemeinwesen und betroffene Kreise in die Arbeiten ein.

Das kulturelle Umfeld in Freiburg hat sich in den letzten dreissig Jahren gewandelt. Um diesem Wandel und den gegenwärtigen wie auch den künftigen Herausforderungen gerecht zu werden, gilt es, die öffentliche Kulturförderung zu überdenken. Das schreibt der Staatsrat in einer Medienmitteilung. Dazu zählt, das vor über dreissig Jahren in Kraft getretene Gesetz über die kulturellen Angelegenheiten anzupassen. Im letzten September hat der Grosse Rat einer Motion zugestimmt, die eine Totalrevision des Gesetzes verlangt hatte.

Der Kultursektor beruht generell auf privaten Initiativen. Verschiedene öffentliche und private Akteure fördern ihn. Er stützt sich auch auf weitere Finanzierungsquellen. Dazu besteht eine Interaktion mit sozialen, wirtschaftlichen, aber auch touristischen und technischen Bereichen. Deshalb möchte der Staatsrat bei der Gesetzesrevision die Gemeinwesen und die betroffenen Kreise in seine Überlegungen einbeziehen, wie er schreibt.

Die Debatten erfolgen im Rahmen von Workshops und Gesprächen. Das Ziel ist, dass bis Ende 2023 die Schlüsselelemente des künftigen Gesetzes in einem Kulturkonzept zusammengestellt sind. Dieses Konzept bildet dann die Grundlage für einen Gesetzesvorentwurf.

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