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Milderes Urteil für die zwei Schläger von Murten

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Mit Fäusten und Fusstritten verletzten zwei junge Männer zwei andere Personen in Murten und Freiburg. Ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil war am Mittwoch im Kantonsgericht teils erfolgreich. Aber vor der Verhandlung waren sie wieder in Konflikt mit der Justiz gekommen. 

Von einer magischen Wirkung des Kantonsgerichts sprach Staatsanwalt Marc Bugnon am Mittwoch. Im Gerichtssaal wurde der Fall der zwei Schläger von Murten und Freiburg verhandelt. Die beiden Portugiesen hatten im Oktober 2020 am Bahnhof Murten einen jungen Mann grundlos zusammengeschlagen und verletzt. Zweieinhalb Wochen später schlugen sie wieder zu, dieses Mal in einer Bar in Freiburg. Auch dieses Opfer erlitt mehrere Verletzungen. Das Gericht des Seebezirks verurteilte sie zu einer je 15 Monate langen Haftstrafe, davon neun Monate bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren. Zudem kassierte der zum Tatzeitpunkt 18-Jährige eine Busse von 1800 Franken und sein 21-jähriger Mittäter eine Busse von 600 Franken. Dem Murtner Opfer mussten die Männer eine Entschädigung von 1155 Franken bezahlen, sowie seine Anwaltskosten von rund 9500 Franken übernehmen (die FN berichteten).

Doch bis heute, anderthalb Jahre nach diesem Urteil, hat das Murtner Opfer keine vollständige Entschädigung erhalten. Erst kurze Zeit vor der Verhandlung am Strafappellationshof leisteten die Beschuldigten eine erste Teilzahlung, hier kam die sogenannte magische Wirkung des Gerichts zum Tragen. «Dies lässt Zweifel aufkommen an der Nachhaltigkeit ihrer positiven Einstellung», so die Einschätzung des Staatsanwalts. Die kurzfristige Zahlung könnte die Absicht haben, das Gericht milde zu stimmen. Denn beide Täter hatten in ihrer Berufung verlangt, dass ihre Haftstrafen vollständig bedingt ausgesprochen werden.

Nach Urteil Kokainhandel aufgebaut

Vor allem beim älteren Tatbeteiligten, heute 25 Jahre alt, schienen die Chancen dafür eher schlecht. Der Mann war in der Zwischenzeit abermals straffällig geworden: Er hatte mit Kokain gedealt. Damit begonnen hatte er nur zwei Monate nach seiner Verurteilung durch das Gericht des Seebezirks. Dem Kantonsgericht erklärte er, dass er im Ausgang mit Freunden begonnen hatte, Kokain zu nehmen. «Leute fragten mich, wie sie selbst an den Stoff kommen könnten. Und ich wollte ein bisschen Geld verdienen.» So sei aus ihm ein Händler geworden. Zu den beiden Angriffen sagte er: «Ich wollte nicht, dass das passiert.» Beim Vorfall in Murten habe er den fremden Mann und seinen Kollegen trennen wollen. Mit dieser Erklärung hatte er bereits in der ersten Instanz versucht, seine Verantwortung herunterzuspielen.

Hatte die Richterin damals noch eine teilbedingte Strafe gesprochen, verlangte der Staatsanwalt nun, dass der ältere der beiden Täter für die gesamten 15 Monate ins Gefängnis muss. In diese Richtung schien auch das Kantonsgericht zu tendieren. Der Vorsitzende Richter Michel Favre machte dem Beschuldigten einen Wink mit dem Zaunpfahl:

Ist Ihnen bewusst, dass das Gericht Ihre Strafe verschärfen kann? Haben Sie dieses Risiko mit Ihrer Anwältin besprochen? Wollen Sie Ihre Berufung eventuell zurückzuziehen?

Damit sich die Anwältin Charlotte Andrey mit ihrem Mandanten beraten konnte, wurde die Verhandlung unterbrochen. Nach fast zehn Minuten gab sie schliesslich bekannt, dass ihr Mandant die Berufung gegen seine Strafe zurückziehe. Somit wird er sechs Monate seiner Haftstrafe definitiv absitzen müssen.

Im Saal des Kantonsgerichts wurden die erneuten Gesetzesverstösse der Beschuldigten zum Thema.
Archivbild: Aldo Ellena

Einzig an seiner Berufung gegen die Anwaltskosten des Opfers hielt der Mann fest. «Der Betrag von über 9000 Franken ist exzessiv», argumentierte seine Verteidigerin. Die anderen am Verfahren beteiligten Anwälte hätten nur Kosten zwischen 4000 bis fast 6000 Franken geltend gemacht. Das Kantonsgericht stimmte dem zu. In seinem Urteil senkte es die Anwaltskosten, welche die Täter für das Opfer übernehmen müssen, auf rund 7600 Franken.

Vom Schläger zum Raser

Für den jüngeren, jetzt 21-jährigen Tatbeteiligten war die Berufung ebenfalls erfolgreich. Seine Haftstrafe von 15 Monaten wurde vollständig bedingt ausgesprochen. Die Probezeit blieb unverändert bei fünf Jahren. Auch er war nach dem erstinstanzlichen Urteil erneut straffällig geworden. Im Sommer vergangenen Jahres blitzte ihn ein Radar mit 82 km/h auf einer 50er-Strasse. «Ich hatte nicht bemerkt, wie schnell ich unterwegs war. Sonst fahre ich nicht so», versicherte er. «Hatten Sie dabei auch mal daran gedacht, dass Sie gerade eine bedingte Strafe haben?», fragte der Richter. «Erst nachdem ich den Brief wegen des zu schnellen Fahrens nach Hause bekam», war die Antwort.

Vor den drei Richtern betonte der junge Mann, dass er sich dennoch seit seinen Taten gebessert habe.

In Murten war ich jung und betrunken. Ich hoffe, dass es dem Opfer wieder gut geht.

Seine Handlungen seien dumm gewesen. «Heute würde ich dasselbe nicht nochmals tun.» Dies bekräftigte seine Verteidigerin, die Anwaltspraktikantin Nina Hochstetter: «Er hat keine Taten mehr gegen die körperliche Unversehrtheit begangen.»

Aus juristischer Sicht müsse seine Haftstrafe vollständig bedingt ausgesprochen werden. Die Richterin habe in ihrem Urteil von einer unsicheren Prognose für das zukünftige Verhalten des Mannes gesprochen. «Gemäss der Rechtsprechung hat die bedingte Strafe in einem solchen Fall Vorrang. Nur, wenn es sehr bedeutsame Zweifel gibt, ist eine teilbedingte Strafe zu sprechen.»

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