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- 04.02.2005
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- 04.02.2005
Die Ausländer, die seit fünf Jahren im Kanton Freiburg wohnen, werden ab 2006 ihr Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten ausüben können. Und sie müssen…
Die Ausländer, die seit fünf Jahren im Kanton Freiburg wohnen, werden ab 2006 ihr Stimm- und Wahlrecht in Gemeindeangelegenheiten ausüben können. Und sie müssen wohl kein Gesuch um Eintragung ins Stimmregister stellen.