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- 09.06.2000
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- 09.06.2000
Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) wird auch im Kanton Freiburg obligatorisch. Dies allerdings nur bei Neubauten ab fünf Wärmebezügern. Weiter gehende Anträge hat…
Die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) wird auch im Kanton Freiburg obligatorisch. Dies allerdings nur bei Neubauten ab fünf Wärmebezügern. Weiter gehende Anträge hat der Grosse Rat aber gestern in erster Lesung des neuen Energiegesetzes abgelehnt.