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- 01.06.2023
- Lausanne
- 01.06.2023
Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen….
Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen. Es bleibt damit bei der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten.