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- 07.05.2021
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- 07.05.2021
In der Nähe des Schlosses Kleinvivers am Schiffenensee darf es keine Biogasanlage geben. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts. Es bestätigt, dass…
In der Nähe des Schlosses Kleinvivers am Schiffenensee darf es keine Biogasanlage geben. Das Bundesgericht stützt einen entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts. Es bestätigt, dass der Ortsbildschutz höher zu gewichten ist als die Anlage für erneuerbare Energie.