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- 21.10.2023
- Murten
- 21.10.2023
Die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion hält das Gelände für das geplante Immobilienprojekt «Fleur de Morat» grundsätzlich für bebaubar. Das Projekt müsse allerdings in seinen…
Die kantonale Bau- und Raumplanungsdirektion hält das Gelände für das geplante Immobilienprojekt «Fleur de Morat» grundsätzlich für bebaubar. Das Projekt müsse allerdings in seinen Dimensionen etwas begrenzt werden, kommen die kantonalen Behörden zum Schluss.