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- 05.10.2006
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- 05.10.2006
Vuisternens-en-Ogoz geht vor Bundesgericht, weil das Verwaltungsgericht Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton abgewiesen hat. Im Falle einer Veruntreuung des Ex-Gemeindekassiers habe der Kanton seine Aufsichtspflicht…
Vuisternens-en-Ogoz geht vor Bundesgericht, weil das Verwaltungsgericht Schadenersatzforderungen gegenüber dem Kanton abgewiesen hat. Im Falle einer Veruntreuung des Ex-Gemeindekassiers habe der Kanton seine Aufsichtspflicht unterlassen, ist die Gemeinde überzeugt.