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- 01.06.2023
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- 01.06.2023
Ein vor 1981 behördlich fremdplatziertes Kind gilt laut Bundesgericht auch nach einer Adoption durch die Pflegeeltern als fremdplatziert. Wurde es von den Adoptiveltern beeinträchtigt,…
Ein vor 1981 behördlich fremdplatziertes Kind gilt laut Bundesgericht auch nach einer Adoption durch die Pflegeeltern als fremdplatziert. Wurde es von den Adoptiveltern beeinträchtigt, besteht Anspruch auf den Beitrag für Opfer fürsorgerischer Fremdplatzierungen.